Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Was Deutschland jetzt plant

Die deutsche Bundesregierung hat klar gestellt, dass die Reform des EU-Urheberrechts möglichst ohne den Einsatz von Uploadfiltern umgesetzt werden soll. "Ziel muss sein, dass Instrument "Uploadfilter" weitgehend unnötig zu machen", heißt es in einer Erklärung, die eine deutsche Vertreterin bei der entscheidenden Abstimmung der EU-Staaten am Montag in Luxemburg vortrug. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren.

Insgesamt sei die Reform jedoch dringend notwendig, sagte die deutsche Vertreterin weiter. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass eine einheitliche Umsetzung vereinbart werde, denn eine fragmentarische Umsetzung "wäre mit den Prinzipien eines Digitalen Binnenmarkts nicht zu vereinbaren". Man bedaure, dass es nicht gelungen sei, ein Konzept zu finden, "das in der Breite alle überzeugt".

In der deutschen Erklärung, an der mehrere Ministerien bis Sonntagabend gearbeitet hatten, heißt es nun: "Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen." Sollte es bei der Umsetzung doch zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit kommen, werde Deutschland auf Korrekturen der Richtlinie dringen.

Zudem macht Berlin klar, dass die fraglichen Regeln ihrer Ansicht nach auf marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook Anwendung finden. Dienste wie Wikipedia, Blogs, Foren oder Software-Plattformen gehörten nicht dazu.

Der Kampf und seine Vorgeschichte

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt, war vor allem in Deutschland groß. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.

dpa


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Autor: W&V Redaktion

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