
Urteil beim EU-Gericht:
Red Bull verliert Streit um Farbkombination blau-silber
Red Bull hat seine benutzte Farbmarke blau-silber laut EU-Gericht nicht präzise genug formuliert und abgegrenzt. Die Kombi ist so nicht geschützt.

Foto: Red Bull
Red Bull kann eine Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Salzburger Getränkehersteller kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.
Hintergrund: Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte die polnische Firma Optimum Mark – mit Erfolg.
Jetzt führt das EU-Gericht aus, Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50:50 aufgeführt. Das reicht aus Sicht der Rechtsprechung aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig. (Aktenzeichen:T 101/15 und T 102/15)
Welche Auswirkungen das Urteil hat
Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht.
"Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen", sagte Albrecht der Nachrichtenagentur dpa.
W&V Online/dpa