WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Urteil beim EU-Gericht:
Red Bull verliert Streit um Farbkombination blau-silber

Red Bull hat seine benutzte Farbmarke blau-silber laut EU-Gericht nicht präzise genug formuliert und abgegrenzt. Die Kombi ist so nicht geschützt. 

Text: W&V Redaktion

30. November 2017

Der Flügerl verleihende Energy-Drink von Red Bull kommt in einer blau-silberfarbenen Dose daher.
Der Flügerl verleihende Energy-Drink von Red Bull kommt in einer blau-silberfarbenen Dose daher.

Foto: Red Bull

Red Bull kann eine Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Salzburger Getränkehersteller kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Hintergrund: Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte die polnische Firma Optimum Mark – mit Erfolg.

Jetzt führt das EU-Gericht aus, Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50:50 aufgeführt. Das reicht aus Sicht der Rechtsprechung aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig. (Aktenzeichen:T 101/15 und T 102/15)

Welche Auswirkungen das Urteil hat

Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht.

"Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen", sagte Albrecht der Nachrichtenagentur dpa.

W&V Online/dpa


Mehr zum Thema:

Design FMCG Recht Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


16.05.2025 | HAVER & BOECKER OHG | Oelde Globaler Marketing-Manager (w/m/d)
HAVER & BOECKER OHG Logo
15.05.2025 | Rodenstock GmbH | München Marketingmanager globale Kampagnenentwicklung (m/w/d)
Rodenstock GmbH Logo
14.05.2025 | Hochschule Osnabrück | Osnabrück PROFESSUR FÜR GESTALTUNG REALER UND VIRTUELLER RÄUME / DESIGN OF REAL AND VIRTUAL SPACES
Hochschule Osnabrück Logo
13.05.2025 | LIEBERMANN communications GmbH | Köln Account Manager:in - Schwerpunkt Pitch & Kundenmanagement (m/w/d)
LIEBERMANN communications GmbH Logo
13.05.2025 | BLANCO GmbH & Co. KG | Oberderdingen Brand & Product Communication Manager (m/w/d)
BLANCO GmbH & Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.