
Visum-Anträge:
USA fordern Details aus Social-Media-Profilen
Wer ein Visum für die Einreise in die USA beantragt, muss künftig nicht nur seine Identität(en) in sozialen Medien preisgeben.

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Neben den Identitäten und Pseudonymen in sozialen Medien sind künftig auch aktuelle und frühere Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen für Antragsteller von Visa in die Vereinigten Staaten Pflicht. Dabei geht es um einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die Maßnahme war bereits 2017 angekündigt worden. Die zusätzlichen Informationen sollen dabei helfen, die Identität des Antragstellers abzusichern, heißt es aus dem US-Außenministerium, wie dpa und Spiegel berichten.
Bisher mussten nur einige Antragsteller ihre Social-Media-Benutzernamen und E-Mail-Adressen angeben. Zum Beispiel solche, die zuvor in Ländern unterwegs waren, die von Terrororganisationen kontrolliert werden. Das waren etwa 65.000 Personen im Jahr. Künftig sollen fast alle der jährlich 15 Millionen Visa-Antragsteller entsprechende Angaben machen. Die wenigen Ausnahmen betreffen etwa Visa für Diplomaten.
Für Urlauber gilt die Regel offenbar nicht. Die meisten Touristen und Besucher, die aus Deutschland in die USA einreisen, nutzen kein Visum, sondern das Programm ESTA, das den Verzicht auf ein Visum bei einer befristeten Aufenthaltsdauer vorsieht. Auch in ESTA-Formularen lassen sich Angaben zu Social-Media-Konten machen, diese Angaben sind aber freiwillig.