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Bundestag:
Urheberrechtsreform verschiebt sich in den Januar

Als Mitte Oktober der erste Entwurf des neuen Urhebergesetzes vorgestellt wurde, hatten sich die Lobbygruppen schon munitioniert. Jetzt wird wohl noch länger diskutiert, wie es ausgestaltet wird.

Text: W&V Redaktion

17. Dezember 2020

Foto: Bundestag/Achim Melde

Wegen noch laufender Diskussionen wird sich die Bundesregierung voraussichtlich Anfang 2021 mit der geplanten Urheberrechtsreform befassen. Angedacht sei ein Beschluss im Januar, teilte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Ursprünglich war das bereits für diesen Dezember vorgesehen. Nach Ministeriumsangaben laufen aber noch Diskussionen zur Reform. Nach einem möglichen Kabinettsbeschluss muss danach auch der Bundestag zustimmen.

Ziel der Urheberrechtsreform ist es auch, das Recht an die immer größere Bedeutung der Plattformen anzupassen. Es soll das Verhältnis zwischen Urhebern, Unternehmen und Plattform-Nutzern regeln, wenn es um das Hochladen von Elementen wie Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten der Urheber geht. Es handelt sich um die größte Urheberrechtsreform seit 20 Jahren.

Das Bundesjustizministerium hatte im Oktober einen Referentenentwurf dazu vorgelegt. Das Ganze fußt auf einer entsprechenden EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Verbände aus der Medien-, Kultur- und Filmbranche sehen die Rechte von Urhebern auf Internetplattformen durch diesen Reformentwurf nicht ausreichend geschützt.


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