WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Neue Lebensmittel-Bezeichnungen:
Wann vegane Produkte "Wurst" heißen dürfen

Für Konsumenten wird es nicht einfacher: Die Bezeichnung "Vegetarische Salami" gehört bald der Vergangenheit an, "Vegane Currywurst" bleibt erlaubt.

Text: W&V Redaktion

21. Dezember 2018

Vegetarische Wurst aus dem Hause Rügenwalder.
Vegetarische Wurst aus dem Hause Rügenwalder.

Foto: Rügenwalder Mühle

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat ihre "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" veröffentlicht.

Bei dem neuen Regelwerk geht es um die Frage, inwieweit vegane oder vegetarische "Ersatzprodukte" analog zu den vertrauten Fleisch- und Wurstwaren bezeichnet werden dürfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden.

Ob dies gelang, darf jedoch bezweifelt werden.

Konkret sehen die Leitsätze vor,

  • dass Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke wie "Schinken" erfolgen, künftig nicht mehr verwendet werden sollen.
  • dass Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke wie beispielsweise "Schnitzel" sowie an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch wie "Frikadellen" verwendet werden können.
  • dass Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, zum Beispiel "Streichwurst" oder "Bratwurst" weiterhin üblich sind.
  • dass Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie "Lyoner", "Salami", "Leberwurst" wiederum zukünftig nicht mehr verwendet werden sollen - und wenn, dann nur in beschreibender Form wie "Typ Salami" oder "nach Art Salami".

Wichtig sei bei der Beurteilung, dass bei den so bezeichneten Produkten eine weitgehende oder "zumindest hinreichende sensorische Ähnlichkeit" zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht, insbesondere in Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz.


Mehr zum Thema:

Politik Verband Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


15.07.2025 | 3spin GmbH & Co. KG | Remote Senior Marketing Manager (m/w/d)
3spin GmbH & Co. KG Logo
08.07.2025 | DOCUFY GmbH | Bamberg Teamlead Marketing (m/w/d)
DOCUFY GmbH Logo
04.07.2025 | WEGE Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH | Bielefeld Kommunikationsmanager (m/w/d)
WEGE Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bielefeld mbH Logo
01.07.2025 | Bauhelden Media GmbH & Co. KG | Fellbach bei Stuttgart Senior Digital Sales Manager (m/w/d)
Bauhelden Media GmbH & Co. KG Logo
01.07.2025 | Hood Media GmbH | Köln Category & Key Account Manager - E-Commerce (m/w/d)
Hood Media GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.