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Neue Lebensmittel-Bezeichnungen:
Wann vegane Produkte "Wurst" heißen dürfen

Für Konsumenten wird es nicht einfacher: Die Bezeichnung "Vegetarische Salami" gehört bald der Vergangenheit an, "Vegane Currywurst" bleibt erlaubt.

Text: W&V Redaktion

21. Dezember 2018

Vegetarische Wurst aus dem Hause Rügenwalder.
Vegetarische Wurst aus dem Hause Rügenwalder.

Foto: Rügenwalder Mühle

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat ihre "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" veröffentlicht.

Bei dem neuen Regelwerk geht es um die Frage, inwieweit vegane oder vegetarische "Ersatzprodukte" analog zu den vertrauten Fleisch- und Wurstwaren bezeichnet werden dürfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht irregeführt werden.

Ob dies gelang, darf jedoch bezweifelt werden.

Konkret sehen die Leitsätze vor,

  • dass Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke wie "Schinken" erfolgen, künftig nicht mehr verwendet werden sollen.
  • dass Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke wie beispielsweise "Schnitzel" sowie an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch wie "Frikadellen" verwendet werden können.
  • dass Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, zum Beispiel "Streichwurst" oder "Bratwurst" weiterhin üblich sind.
  • dass Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie "Lyoner", "Salami", "Leberwurst" wiederum zukünftig nicht mehr verwendet werden sollen - und wenn, dann nur in beschreibender Form wie "Typ Salami" oder "nach Art Salami".

Wichtig sei bei der Beurteilung, dass bei den so bezeichneten Produkten eine weitgehende oder "zumindest hinreichende sensorische Ähnlichkeit" zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht, insbesondere in Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz.


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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