Die Polizei ist bei Informationen über Straftaten verpflichtet, sie zu verfolgen. In zwei der sieben Fälle, die die Korrespondentin als Hasskommentar angab, führe die Staatsanwaltschaft Cottbus die Verfahren, hieß es. Für die übrigen fünf Fälle gebe es bereits Verfahren in anderen Bundesländern. (dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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