Umstellung macht Sinn

Der Wechsel zu einer Google-Alternative kann aber auch im Hinblick auf die Nutzer sinnvoll sein. Denn für sie gewinnt das Thema Datenschutz mehr und mehr an Bedeutung, sie legen Wert auf datenschutzfreundliche Lösungen, die keine personenbezogenen Daten erfassen bzw. diese anonymisieren. Unternehmen sollten deshalb darauf achten, dass Analytics-Lösungen Nutzerdaten sorgfältig behandeln. Denn das beeinflusst am Ende auch die Kaufentscheidung. 

Anonyme First-Party-Daten im Einklang mit der DSGVO

Auch anonyme First-Party-Daten bieten inhaltsstarke Informationen zum Userverhalten. Dabei greifen alternative Analytics-Lösungen auf Google-ähnliche Kennzahlen zurück, die ebenfalls einzelnen Besuchern zugeordnet werden können. So kann man etwa erkennen, dass ein anonymer Website-Besucher einer bestimmten Klick-Logik folgt – und das im Einklang mit der DSGVO mit der ausdrücklichen Zustimmung des Users. Er kann die Erlaubnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt widerrufen und die Löschung seiner Daten verlangen. 

Legitime Datenerfassung

Was bleibt, ist die Standort-Frage. Wo werden die Daten gespeichert und verarbeitet? Die Antwort ist klar: Jedes Datenhandling sollte innerhalb des EU-Territoriums stattfinden. Dadurch eliminieren Website-Betreiber gesetzliche Datenschutz und Compliance-Konflikte und stellen eine transparente und nachhaltige Datenerhebung sicher, die auch legitim ist. 

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