Wie geht es jetzt weiter?

Zum damaligen Zeitpunkt, sagt Kohrs, vor etwa acht Wochen, sei die Sachlage eine andere gewesen. Er habe damals klar gesagt, dass der Rat diese Vermutung erst prüfen wolle. Seitdem habe er die beanstandete Aussage nie mehr wiederholt. Jetzt sei das Verfahren abgeschlossen und die Rüge für Kai Diekmanns Agentur gerechtfertigt.

Schertz könnte jetzt nur noch eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Rat zwänge, die Unterlassung per gerichtlicher Verfügung zu unterschreiben. Ob er soweit geht, ist offen.

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Conrad Breyer, W&V
Autor: Conrad Breyer

Er kam über Umwege zur W&V. Als Allrounder sollte er nach seinem Volontoriat bei Media & Marketing einst beim Kontakter als Reporter einfach nur aushelfen, blieb dann aber und machte seinen Weg im Verlag. Conrad interessiert sich für alles, was Werber- und Marketer:innen unter den Nägeln brennt. Seine Schwerpunktthemen sind UX, Kreation, Agenturstrategie. Privat engagiert er sich für LGBTQI*-Rechte, insbesondere in der Ukraine.