Mehr Datenschutz für Kinder und Kunden:
Wie Google die DSGVO umsetzen will
Sehr viele Daten, sehr viel zu regeln: Google gibt jetzt preis, wie im Zuge der Datenschutzgrundverordnung Bestehendes justiert und Neues installiert wird.
Google sammelt aus Sicht von Experten deutlich mehr Daten als Facebook. Darunter so genannte Schattenprofile, also User, die nicht einmal selbst die Suchmaschine von Alphabet verwenden. Möglich macht es ein Analyse-Werkzeug von Google, das viele Internetseiten eingebaut haben. Es misst Anzahl und Herkunft der Besucher einer Website.
Bislang konnte sich der Datensammler Google – auch inmitten des Sturmes um die Facebook-Datenaffäre ganz gut – ganz gut wegducken. Bis jetzt. Zwei Wochen vor Inkrafttreten der europaweiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird nun doch ein Update kommuniziert, wie der Datenschutz bei Google künftig EU-rechtskonform eingehalten werden soll.
Laut der Ankündigung vom Freitag müssen Unternehmen künftig für diverse Services die Erlaubnis der Eltern einholen, wenn die Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden sollen. Stichwort: der neue Google Family Link. Bei Facebook und WhatsApp sind derlei neue Bestimmungen gerade erst eingeführt und bei den Nutzern abgefragt worden. Bei Google können Erziehungsberechtigte nun ein Konto fürs Kind einrichten und müssen in bestimmte Verarbeitungsvorgänge einwilligen.
Damit einher geht, dass Eltern für die von Kindern genutzten Android-Geräte Regeln festlegen können. Dazu zählen unter anderem das Zulassen oder Blockieren von Apps oder auch die Gerätenutzungsdauer. Google-Manager William Malcolm verklärt via Blogpost: "Wir beabsichtigen, die Funktionen von Family Link stets weiterzuentwickeln und dabei eng mit Eltern und Interessen-Verbänden zusammenzuarbeiten."
Für die Navigation durchs komplexe Thema hat Google einiges vereinfacht:
- die Navigation in der Datenschutzerklärung sowie der Aufbau wurde optimiert, sodass Nutzer einfacher finden, wonach sie suchen. Außerdem will Google die Vorgehensweise genauer und in klarerer Sprache erklären.
- Google hat zum besseren Verständnis auch kurze Videos und Illustrationen in die Datenschutzerklärung eingefügt.
- Auch wurden die Datenschutzerklärung besser eingebettet, um wichtige Einstellungen besser aufrufen und anpassen zu können.
Auch Opt-IN und Datentransfer werden neu geregelt
Ein wichtiger Aspekt der Neuerungen betrifft Werbekunden oder Publisher: die Opt-In-Regelung, die Google von Geschäftspartnern fordert. Hier heißt es von Google jetzt, dass man sich zwar bisher schon im Einklang mit EU-Recht befinde. Doch: "Jetzt aktualisieren wir diese Anforderung im Einklang mit den Hinweisen zur DSGVO." Bereits jetzt sorge Google dafür, dass Geschäftspartner wie Publisher und Werbungtreibende die Zustimmung der Nutzer für die Platzierung von Werbe-Cookies einholen. Für die als vorauseilend empfundenen Opt-in-Forderungen wurde Google zuvor bereits kritisiert; jetzt werden sie mit der DSGVO Alltag.
Neu bei Google ist auch, wie der US-Konzern mit der in der DSGVO geforderten Portabilität von Daten umgehen will. Nun soll es Nutzern erlaubt sein, Daten wie Fotos oder Musik aus einem Dienst auf einen anderen zu übertragen. Google unterstützt dabei das Data Transfer Project auf der Entwicklerplattform GitHub, umgesetzt werden soll ein Datentransfer mit Open-Source-Codes.
Google-Manager Malcolm verspricht: "Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Produkte werden wir auch unser Datenschutzprogramm weiter verbessern und unsere Nutzer noch besser schützen."
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