Flexible Arbeitszeiten sind noch die Ausnahme, wie diese Grafik von IZA und Xing zeigt.

Flexible Arbeitszeiten sind noch die Ausnahme, wie diese Grafik von IZA und Xing zeigt.

Die Realität überhole auch die im Arbeitsrecht gängige Definition von Arbeit als Zeit, in der Arbeitnehmer dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegen. "Wenn aber Dienstgeschäfte freiwillig außerhalb der Bürozeiten erledigt werden, erfüllt das nicht das Kriterium des Weisungsrechts und wäre somit keine Arbeit, was den Betroffenen einigermaßen absurd vorkommen dürfte", erklärte Hilmar Schneider im Rahmen der XING-Veranstaltung "New Work Experience" in Hamburg.

Debatte über Arbeitnehmerschutz

Schneider hält deshalb eine grundsätzliche Debatte über die Definition von Arbeit für notwendig. Selbstständige Arbeit und abhängige Beschäftigung würden sich durch die Digitalisierung immer ähnlicher werden. Dadurch verliere der Arbeitnehmerschutz an Wirksamkeit. Mit Forderungen wie einem Verbot von beruflichen Mails außerhalb der Bürozeiten sei der Problematik jedoch nicht beizukommen. (dpa)


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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