Allerdings bekommen Arbeitnehmerinnen nach den jüngsten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 auch bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde sechs Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Diese Zahl wird nur alle vier Jahre genauer erhoben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte eine bessere Bezahlung in frauendominierten Berufen. Die neue Bundesregierung müsse schnellstens Schritte für mehr Gleichstellung umsetzen, wie sie im Koalitionsvertrag geplant seien, sagte DGB-Vize Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Dazu zählten das geplante Rückkehrrecht aus Teilzeit in Vollzeit und die angekündigten Verbesserungen von Arbeitsbedingungen und Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege.

Die Auskunftspflicht macht den Unterschied

In diesem Jahr unterscheidet sich der Equal Pay Day in Deutschland insofern von den Vorjahren, als dass das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten  ist. "Die Einführung des Gesetzes soll für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Klarheit schaffen. Sie bekommen zum ersten Mal ein Instrument an die Hand, mit dem sie Transparenz über die Entgelthöhe des jeweils anderen Geschlechts schaffen können, um überhaupt erst mögliche Unterschiede identifizieren zu können", stellt Neele Siemer heraus. "Seit Anfang des Jahres greift für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern die Auskunftspflicht, und es wird sich zeigen, wie sowohl die Arbeitgeber als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesen neuen Informationen umgehen werden."

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn steht das neue Gesetz allerdings noch am Anfang: "Französische Unternehmen sollen beispielsweise zukünftig per Gesetz die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen ausgleichen", sagt Neele Siemer. "Und Arbeitgeber, die dem in den kommenden drei Jahren nicht nachkommen, sollen sogar eine Geldstrafe zahlen."

Die Mehrheit der von Kienbaum befragten Unternehmen rechnen mit Anfragen zum neuen Entgelttransparenzgesetz, und in den meisten Unternehmen sind die ersten Anfragen bereits eingegangen – nicht nur von Frauen. Und obwohl sich 70 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr laut der aktuellen Kienbaum-Studie auf das Entgelttransparenzgesetz vorbereitet haben, ist es für die meisten Unternehmen nicht eindeutig, ob und wie die Anfragen beantwortet werden müssen und sollen. "Auch die Erstellung der Lageberichte fällt vielen aufgrund der bisher fehlenden Praxisbeispiele nicht leicht", berichtet Neele Siemer. Der Grundstein für Transparenz ist mit diesem Gesetz gelegt und inwiefern es in Zukunft zu einer Schließung der Entgeltlücke führt, bleibt abzuwarten.

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Autor: W&V Redaktion

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