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Steuern auf elektronische Magazine:
EU-Kommission macht es den Verlagen leichter

Die Verleger könnten bald auch für ihre elektronischen Zeitungen und Zeitschriften einen ermäßigten Steuersatz geltend machen. Wenn der Staat es so einrichtet.

Text: W&V Redaktion

2. Oktober 2018

Auch E-Books sind von der neuen Regelung betroffen.
Auch E-Books sind von der neuen Regelung betroffen.

Foto: Tolino Allianz/Thalia

Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften können in Europa künftig niedriger besteuert und damit billiger werden. Die EU-Finanzminister einigten sich am Dienstag in Luxemburg darauf, einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, es den EU-Ländern künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch etwa für E-Books anwenden. 

Bislang gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse können die Staaten hingegen einen ermäßigten Mindestsatz von 5 Prozent anwenden. In Deutschland werden für E-Books 19 Prozent und für gedruckte Produkte 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Verleger hatten gefordert, dies anzugleichen.

Die EU-Staaten können nun künftig zwischen den Standardsteuersätzen und ermäßigten Sätzen wählen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, die Mehrwertsteuer für elektronische Produkte rasch senken zu wollen, auf sieben Prozent für E-Books und E-Paper. "Die Digitalisierung schreitet voran und es wird Zeit, dass unser Steuerrecht Schritt hält mit dem Wandel", sagte Scholz.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) freuten sich über die Einigung des EU-Finanzministerrates: "Wir begrüßen, dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften", erklärte ein Sprecher der beiden Verbände.

W&V-Redaktion/dpa


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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