Danach ging es auch darum, eine Förderrichtlinie zu erstellen. Die Federführung bei dem Projekt wechselte zwischen Ministerien. Der Bund hatte ganz ursprünglich eine Förderung speziell für die Zustellung von Tageszeitungen und Anzeigenblättern beschlossen - war dann aber später auf die Förderung zum digitalen Umbau in Verlagshäusern umgeschwenkt.

Zeitweise war dann angedacht, das Geld so zu verteilen: Auf Abonnementzeitungen (rund 59 Prozent), -zeitschriften (rund elf Prozent) und Anzeigenblätter (rund 30 Prozent) mit einem redaktionellen Anteil von mindestens 30 Prozent, die Investitionen ins Digitale nachweisen können.