
Fernsehkritik:
"Scheiß RTL"-T-Shirts bleiben verboten
Fernsehkritiker Holger Kreymeier muss sich endgültig von seinen "Scheiß RTL"-T-Shirts verabschieden. Seine Berufung gegen ein Urteil auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln zurück.
Fernsehkritiker Holger Kreymeier muss sich endgültig von seinen "Scheiß RTL"-T-Shirts verabschieden. Gegen ein Urteil des Landgerichts Köln legte er Berufung ein. Doch auf Vorschlag des Oberlandesgerichts Köln zog er seine Berufung zurück. Der Prozess ist damit ohne Urteil beendet worden.
"Die Sache ist durchaus schwierig in der Abwägung", sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Hubertus Nolte. Kreymeier könne sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen. "Natürlich sehen wir auch, dass die Klägerin (RTL) Kritik hinnehmen muss", sagte Nolte.
Kreymeier weise nicht ganz zu Unrecht daraufhin, dass der Sender in einigen Formaten selbst eben jenen Fäkal-Jargon pflege, den er nun angreife. Der entscheidende Punkt sei jedoch, dass bei "Scheiß RTL" überhaupt nicht deutlich werde, was genau Kreymeier an RTL kritisiere. Die Marke werde als Ganzes verunglimpft. "Es ist ein Rundumschlag gegen den ganzen Sender", sagte Nolte. Das sei nicht zulässig.
Kreymeier hatte die T-Shirts auf seinem Blog Fernsehkritik.tv vertrieben, das 2010 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet worden war. Er wollte damit das in seinen Augen niveaulose RTL-Programm kritisieren. Der Sender ging zunächst mit einer Einstweiligen Verfügung gegen den Vertrieb des T-Shits vor. Es sah in der Verwendung des Senderlogos eine Verletzung des Markenrechts. Kreymeier versuchte dies zunächst zu umgehen, indem er statt des Logos drei farbige Mülltonnen mit den Buchstaben R, T und L auf das T-Shirt drückte, darüber zu lesen war das Wort "scheiß". Doch dies sei eine pauschale Herabwürdigung des Fernsehsenders, urteilte das das Kölner Landgericht.
fm/dpa