Das aktuelle Dmexco-Management will sich nicht äußern und verweist auf die Koelnmesse. Sie hatte Muche und Schneider im vergangenen Herbst überraschend vor die Tür gesetzt - angeblich, weil die beiden ein Wettbewerbsverbot missachtet und eine Konkurrenzveranstaltung in der Schweiz organisiert hatten. Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht Köln konnten dieser Argumentation folgen - zumal sich das Wettbewerbsverbot auf die EU bezog, der die Schweiz aber gar nicht angehört.

Die Messegesellschaft beharrt auf ihrem Standpunkt. Sie wendet ein, "seit Jahrzehnten" mit einer Vertretung in der Schweiz präsent zu sein und jährlich über 22.000 Schweizer Messebesucher zu empfangen, darunter 5.000 auf der Dmexco. Die von Muche und Schneider initiierte "Dpulse" in Zürich sei darum eine Wettbewerbsversanstaltung.