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Online-Produktrezensionen:
OLG stoppt gekaufte Amazon-Bewertungen

Amazon will bezahlte Kundenrezensionen bei seinen Produkten unterbinden. Das Urteil aus Frankfurt dazu ist aber noch nicht rechtskräftig.

Text: W&V Redaktion

5. März 2019

Bewertungen auf Amazon können hilfreich sein, unterhaltsam - oder gekauft. (Das Bild zeigt eine Auswahl aus überraschend vielen Bewertungen, die es bei Amazon für einfache Kugelschreiber von Bic gibt, keine beanstandeten Fälle.)
Bewertungen auf Amazon können hilfreich sein, unterhaltsam - oder gekauft. (Das Bild zeigt eine Auswahl aus überraschend vielen Bewertungen, die es bei Amazon für einfache Kugelschreiber von Bic gibt, keine beanstandeten Fälle.)

Foto: Screenshot Amazon

Eine Zweigniederlassung von Amazon EU hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einen Teilerfolg erzielt. Dem Gerichtsbeschluss zufolge kann Amazon nun verlangen, dass Drittanbieter auf Amazon.de gekaufte Bewertungen kennzeichnen müssen, wenn die Tester dafür Geld oder Produkte erhalten haben. Das Urteil, über das das OLG am Dienstag informierte, ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Antragsgegner in dem Verfahren war ein Unternehmen, das Fremdanbietern auf Amazon Kundenrezensionen gegen Geld anbietet. Das Unternehmen vermittelt dafür Tester, die bei Amazon Bewertungen anfertigen und die Produkte dann im Anschluss gegen Zahlung eines kleinen Eigenanteils behalten dürfen.

Das Landgericht Frankfurt hatte einen vorherigen Antrag von Amazon auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen landete dann vor dem OLG - und hatte dort "überwiegend Erfolg", wie Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer erklärte.

Das OLG verbot dem Portal, ""gekaufte" Kundenrezensionen zu veröffentlichen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Rezensionen entgeltlich beauftragt wurden". Das Vorgehen der Firma sei unlauter, da der kommerzielle Zweck der Rezensionen für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar sei.

Bereits im November hatte die Wettbewerbszentrale ähnliche Produktbewertungen gestoppt. (dpa)


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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