DSGVO:
"Auch pseudonyme Daten gelten als personenbezogen"
Die Opt-In-Pflicht verwässert die Datengrundlage von Online-Werbung. Doch Versuche, die Zustimmung der Nutzer zu umschiffen, beispielsweise durch Fingerprinting, sind gefährlich, sagt Jurist Nils Haag.

Foto: Unternehmen
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