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Gerichtsurteil:
Birkenstock verbietet Amazon Tippfehler-Werbung

Birkenstock siegt vor Gericht gegen Amazon. Der Onlinehändler darf keine Google-Suchanzeigen mehr auf falsche Schreibweisen des Markennamens schalten. 

Text: Verena Gründel

2. Januar 2018

Hier gibt es sie noch: Birkenstock-Sandalen
Hier gibt es sie noch: Birkenstock-Sandalen

Foto: Manfred Böhm

Der Streit zwischen Birkenstock und Amazon geht in die nächste Runde. In der Frage um Google-Suchanzeigen mit Tippfehlern hat der Schuhhersteller einen Erfolg gefeiert: Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Amazon keine Suchanzeigen mehr auf fehlerhafte Schreibweisen des Markennamens Birkenstock schalten darf.

Für Suchbegriffe wie "Brikenstock", "Birkenstok", "Bierkenstock" darf Amazon demnach keine Adword-Anzeigen mehr kaufen, die auf Birkenstock-Angebote bei Amazon verlinken. Birkenstock hatte beklagt, dass diese häufig auf gefälschte Produkte verlinkt hätten und damit dem Markenimage schaden würden. 

Seit 1. Januar gibt's keine Birkenstocks mehr auf Amazon

Erst im Dezember hatte Birkenstock angekündigt, den Verkauf der eigenen Produkte über die europäischen Amazon-Plattformen zum 1. Januar 2018 einzustellen. Es sei "auf dem von Amazon betriebenen Marketplace zu einer Reihe von Rechtsverstößen" gekommen, die Amazon "nicht aus eigenem Antrieb verhindert hat", erklärte das Unternehmen.

Die Zusammenarbeit mit Amazon in den USA hatte Birkenstock bereits 2016 beendet. 


Mehr zum Thema:

E-Commerce Amazon Archiv

Autor: Verena Gründel

Verena Gründel ist seit Anfang 2021 Chefredakteurin der W&V. Die studierte Biologin und gelernte Journalistin schrieb für mehrere Fachmagazine in der Kommunikationsbranche, bevor sie 2017 zur W&V wechselte. Sie begeistert sich für Marken- und Transformationsgeschichten, hat ein Faible für Social Media und steht regelmäßig als Moderatorin auf der Bühne.


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