
Digitalpläne der EU-Kommission:
Datenaustausch innerhalb der EU soll einfacher werden
Mit umfassenden Digitalreformen will die EU-Kommission den Datenaustausch innerhalb der EU vereinfachen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft befürwortet die Pläne, kritisiert aber, dass vieles zu unkonkret bleibe.

Foto: Bundesverband Digitale Wirtschaft
Mit umfassenden Digitalreformen will die EU-Kommission Europa fit für den Wettbewerb bei Zukunftstechnologien mit den USA und China machen. Die Pläne der EU-Kommission sehen unter anderem vor, dass Daten innerhalb der EU einfacher ausgetauscht werden können und so technische Innovation antreiben. Von den Datensammlungen sollen Behörden, Unternehmen und die Wissenschaft profitieren.
Für Bereiche wie den Verkehrssektor, das Gesundheitssystem oder den Klimaschutz sollen eigene Datenräume geschaffen werden, in denen Informationen ohne Hindernisse ausgetauscht werden.
Zugleich will die Behörde den Gebrauch Künstlicher Intelligenz vorantreiben. Dabei solle genau darauf geachtet werden, dass die benutzten Daten nicht zu tendenziösen Ergebnissen führen.
Deshalb sollen Behörden die genutzten Datensets in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitssektor prüfen und zertifizieren. Das soll ausschließen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen durch die Ergebnisse diskriminiert werden. Für risikoarme Anwendungen soll ein solches Label freiwillig sein.
Bei allen Plänen sollten die Grundrechte der Europäer gewahrt werden, betont die EU-Kommission.
"Ich möchte ein digitales Europa, das das beste Europas widerspiegelt: offen, fair, vielfältig, demokratisch und selbstbewusst", sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. Zunächst einmal wartet die Behörde nun auf Feedback und will dieses dann bei weiteren Schritten berücksichtigen.
Lob vom Bundesverband Digitale Wirtschaft
Beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) trifft das EU-Vorhaben grundsätzlich auf Zustimmung. Allerdings weist der BVDW daraufhin, dass die von der EU selbst entwickelten Verordnungen wie die DSGVO, oder die weiterhin zur Diskussion stehende Fassung der E-Privacy-Verordnung, den Weg dorthin erschweren würden.
"Die Ziele der neuen EU-Kommission sind richtig und ambitioniert, leider stehen diesen aber zahlreiche der regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre diametral entgegen und haben bisher eher gegenteilig gewirkt als genützt", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr. Die Analyse der EU betrachtet der BVDW demnach zwar als richtig, doch vieles ist noch zu unkonkret.
Beispiel: Gesundheitssektor
Als positives Beispiel führt der BVDW an, dass ein "Common European Health Data Space" angestrebt wird. Laut EU ist die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten entscheidend für Fortschritte in der Früherkennung und Heilung von Krankheiten. Es stehen allerdings dank Entwicklungen wie der DSGVO deutlich weniger Daten zur Verfügung als möglich."Wir können deshalb eben nicht so umfangreich besser heilen, vorbeugen und erkennen, wie es eigentlich möglich wäre", sagt Duhr.
"Gewissermaßen sind die Akteure der EU mit einem Dilemma konfrontiert. Denn je mehr sie den Bürger vor Datenmissbrauch schützen wollen, desto stärker werden die positiven Aspekte ausgehebelt." Der BVDW fordert daher von den EU-Mitgliedsstaaten, bei der künftigen Regulierung stärker die Vorteile der Data Economy einzuplanen und zu nutzen. "Der Schutz von Verbraucherdaten ist immens wichtig", sagt Duhr. "Um den Zielen dieser Strategie Leben einzuhauchen, müssen wir aber insbesondere bestehende Regelungen wie zum Beispiel DSGVO und E-Privacy auch im Wettbewerbs- und Steuerrecht kontinuierlich überarbeiten und an sich dynamisch verändernde Märkte anpassen. Ansonsten werden wir in vielen Bereichen keinen nachhaltigen Fortschritt und Erfolg erzielen."
Belinda Duvinage mit dpa