WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Versäumnisse bei DSGVO :
E-Commerce-Anbieter müssen beim Datenschutz nachbessern

Rund 70 Prozent der 50 reichweitenstärksten deutschen Online-Shops erfüllen die Anforderungen nicht - und riskieren damit hohe Strafzahlungen.

Text: Manuela Pauker

27. März 2018

Ärger mit dem Datenschutz: 70 Prozent der Online-Shops müssen nachbessern.
Ärger mit dem Datenschutz: 70 Prozent der Online-Shops müssen nachbessern.

Foto: Fotolia

In wenigen Wochen, am 25. Mai, tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Doch die E-Commerce-Anbieter in Deutschland sind offenbar noch nicht annähernd für die neuen Anforderungen gerüstet.

Laut einer aktuellen Analyse des Münchner Startups Usercentrics, für die vom 1. bis 15. März 50 deutsche Online-Shops mit einer Reichweite von mehr als zwei Millionen Besuchern pro Monat untersucht wurden, erfüllen 70 Prozent der Top-50 Onlineshops derzeit nicht die Anforderungen der Verordnung, die unter anderem den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet regelt. Und riskieren damit Strafzahlungen in Millionenhöhe.

Grundproblem: Die Einwilligung fehlt

Die Versäumnisse der Branche sind vielfältig. So sind etwa die genauen Einstellungen zur Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Userdaten häufig auf der Website versteckt und für den Nutzer schlecht auffindbar.

Die Einwilligung des Verbrauchers ("Consent") wird in der Regel zudem nicht rechtssicher in nachprüfbarer Form gespeichert. Ohne diesen Consent dürfen aber unternehmensfremde Technologien wie Facebook-Like-Buttons oder Remarketing-Codes gar nicht erst genutzt werden.

 "Viele Online-Shops sind sich der vollen Tragweite der neuen Verordnung nicht bewusst", so Usercentrics-Gründer Mischa Rürup. Die großen Unternehmen seien da keine Ausnahme: Sie würden zwar intern die erforderlichen Prozesse organisieren, dabei aber vergessen, dass die neuen Regelungen auch die Online-Präsenz betreffen. Rürup: "Das ist fatal, denn die Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern und der Nachweis eines Verstoßes ist relativ einfach durchzuführen."

Praxis-Check für Ihre Daten nötig? Hier geht's zum neuen W&V Report. 


Mehr zum Thema:

Data Marketing E-Commerce Die Fakten zu DSGVO und ePrivacy Archiv
Zur Dossier-Startseite

Manuela Pauker
Autor: Manuela Pauker

ist bei W&V Themenverantwortliche für Media und Social Media; zwei Bereiche, die zunehmend zusammenwachsen. Die Welt der Influencer findet sie ebenso spannend wie Bewegtbild - als echter Serienjunkie ist sie sowohl im linearem TV als auch im Streaming-Angebot intensiv unterwegs. Ein echter Fan von Print wird sie aber trotzdem immer bleiben.


13.06.2025 | MG Optics GbR | deutschlandweit Freie Gebiete! Wir suchen Aussendienst-Agenten (m/w/d)
MG Optics GbR Logo
12.06.2025 | Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH | Enger Content Creator (m/w/d) im Bereich Foto, Video & Grafik
Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH Logo
12.06.2025 | OWP Brillen GmbH | Passau, Vertriebsgebiet Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz Vertriebsrepräsentant (m/w/d) für Nordrhein-Westfalen und Teile Rheinland-Pfalz
OWP Brillen GmbH Logo
11.06.2025 | NVL B.V. & Co. KG | Bremen-Vegesack Senior Mediengestalter / Projektkoordinator (m/w/d) - Digitale Ausbildungsmittel
NVL B.V. & Co. KG Logo
12.06.2025 | LIEBERMANN communications GmbH | Köln Account Manager:in - Schwerpunkt Pitch & Kundenmanagement (m/w/d)
LIEBERMANN communications GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >

Alle Dossiers

Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten Events-neu

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.