Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Auslöser für die Untersuchung der Behörde waren Beschwerden der Organisationen LQDN sowie NOYB des bekannten Facebook-Kritikers Max Schrems. Sie waren direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO eingereicht worden, geprüft hatte die Behörde die Websites dann im September. Schrems erklärte nach der CNIL-Entscheidung, dass große Konzerne wie Google ihre Angebote nur oberflächlich angepasst hätten. "Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht." NOYB (Abkürzung für "None Of Your Business") hatte auch DSGVO-Beschwerden gegen andere Unternehmen eingereicht.

"Wir sind sehr froh, dass erstmals eine europäische Datenschutzbehörde die Möglichkeiten der DSGVO nutzt um klare Rechtsverstöße auch zu ahnden. Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach ‚anders interpretieren‘ und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben. Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht. Wir freuen uns auch, dass unsere Arbeit für Grundrechtsschutz Früchte trägt. Ich möchte auch unseren Unterstützern danken, die unsere Arbeit ermöglichen," so Schrems in einem Statement. Schrems liegt schon seit Jahren mit den großen Internetkonzernen Fcebook und Google im Clinch und hat immer wieder Verfahren vor dem EuGH angestrengt.

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Autor: W&V Redaktion

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