Fünf-Punkte-Plan:
FAMAB fordert finanzielle Hilfen
Nach dem offenen Brief an die Regierung im April scheint sich der Branchenverband FAMAB mit dem Event-Verbot abgefunden zu haben, fordert dafür nun finanzielle Entschädigung und Kreditaufschub.
Wohl kaum eine Branche ist hinsichtlich Schadensdauer und -härte so intensiv betroffen wie die Eventwirtschaft. Trotz der Lockerungen, die in der letzten Woche durch Teile der Landesregierungen angekündigt wurden, wird es Monate dauern, bis Messen und Businessveranstaltungen in nennenswertem Umfang wieder stattfinden werden. Der Branchenverband FAMAB (Fachverband Messe- und Ausstellungsbau) fordert nun Entschädigung für den immensen Schaden und legt dazu fünf Handlungsempfehlungen des Research Institutes for Exhibition and Live-Communication (RIFEL) vor.
Dazu Jörn Huber, Vorstandsvorsitzender des FAMAB e.V.: "In allen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern wird uns bekundet, dass die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche be- und – viel wichtiger – erkannt ist. Und immer wieder wird uns gesagt, dass es hauptsächlich an konkreten und umsetzbaren Ansätzen fehle."
FAMAB stellte bereits im April Forderungen an die Bundesregierung
Bereits Anfang April 2020 forderte die FAMAB in einem offenen Brief die Bundesregierung dazu auf, die Beschränkungen zu lockern. Einer der größten Kritikpunkte war fehlerhafte Informationspolitik, durch die viele Veranstaltungen völlig falsch als risikohaft gelten würden. Damals forderte der Verband eine stufenweise Lockerung der Veranstaltungsbeschränkungen. Nun geht es viel mehr um die finanzielle Seite, als die Lockerung von Veranstaltungsverboten.
Verluste von 80 bis 100 Prozent
Laut der Erhebung des RIFEL, die dem Fünf-Punkte-Plan zugrunde liegt, erleidet die gesamte Veranstaltungswirtschft seit Anfang März einen Umsatzverlust von 80 bis 100 Prozent. Die langfristigen Prognosen sehen ähnlich negativ aus. Die bisherigen Unterstützungsangebote ermöglichen laut RIFEL jedoch nicht das Überleben des größten Teils dieses Wirtschaftszweiges, da fast allen Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen wurde.
Dies sei besonders gravierend, da man auch nach einer weiteren Lockerung noch mit einem zusätzlichen, monatelangen Stillstand der Branche rechnen muss. Denn um Großveranstaltungen überhaupt durchzuführen, bedarf es mehrmonatiger Vorbereitungen, die erst ab einem verlässlichen Planungshorizont beginnen können. Daher werden die erzwungenen Betriebsstilllegungen nicht nur bis mindestens 31. August andauern, sondern weit darüber hinaus.
"Den Unternehmerinnen und Unternehmern der Veranstaltungsbranche wurde jede noch so kleine Perspektive genommen. Viele fragen sich mittlerweile nicht mehr nur, wie lange sie das noch durchhalten. Sie fragen sich, warum sie überhaupt durchhalten sollten. Dies muss nun von den zuständigen Regierungen zügig geändert werden. Gute Worte reichen dafür nicht aus", so Jörn Huber weiter.
Die Handlungsempfehlungen des RIFEL umfassen im Wesentlichen folge Inhalte:
1. Umgestaltung der Kreditprogramme
Unter bestimmten Voraussetzungen soll es möglich sein, dass Kredite ohne Bedingungen und vollständig abgesichert werden. Kreditprogramme bedürfen einer deutlich längeren Laufzeit mit längerer anfänglicher Tilgungsaussetzung. Größere Kreditvolumina müssten direkt von der KfW ausgegeben werden. Zudem brauche es Möglichkeiten für einen späteren Teilerlass der Kredite.
2. Sicherung der Liquidität, Vermeidung der Bilanzüberschuldung
Ein mehrjähriger Verlustrücktrag sollte sicherstellen, dass Unternehmen gerettet werden können, die in der Vergangenheit erfolgreich gewirtschaftet und regelmäßig Steuern gezahlt haben.
3. Fixkostenzuschuss durch Nothilfefonds
Betroffene Unternehmen erhalten zwei Prozent des Jahresumsatzes pro Monat ab dem vierten Monat des Veranstaltungsverbotes als Zuschuss (letzter Jahresabschluss). Dies soll ausschließlich für Branchen gelten, die 75 bis 100 Prozent Umsatzverlust erleiden.
Alternative: Es wird ein Fixkostenzuschuss nach dem österreichischen Vorschlag eines Corona-Hilfsfonds gewährt.
4. Anpassung der Bedingungen für Kurzarbeit
Da die Unternehmen unverschuldet in diese Krise geraten sind und Kurzarbeit nutzen, um den Liquiditätsabfluss zu reduzieren, sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mitarbeiter trotzdem arbeiten dürfen, um wichtige Innovationsprojekte, Umweltprojekte, Prozessoptimierungen und Projektplanungsleistungen anstoßen zu können. Damit soll die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen gesichert werden.
5. Anleiheprogramm
Der fünften Forderung nach bedarf es eines Programms für Unternehmensanleihen als Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen, die von der Krise am stärksten getroffen wurden und für die die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung nicht ausreichend sind. Dieses Programm muss gemeinsam mit der Finanzwirtschaft und der öffentlichen Hand aufgelegt werden, um die Finanzierungslücke für besonders betroffene Unternehmen zu schließen. Der Staat kauft oder garantiert Anleihen zur Stärkung der Liquidität und des Eigenkapitals.
FAMAB-Vorstandsvorsitzender Jörn Huber begrüßt die Empfehlungen: "Mit der Studie des RIFEL geben wir den Entscheidern nun sehr detaillierte und nach Meinung zahlreicher Experten aus Politik und Wirtschaft auch umsetzbare Handlungsempfehlungen an die Hand. Dabei ist uns wichtig: Wir erwarten im Gegensatz zu zahlreichen anderen Branchen keine Sonderbehandlung. Wir fordern allerdings, dass man Unternehmen, bei denen die Corona-Maßnahmen bis zu 100 Prozent der Umsätze der letzten und auch der zukünftigen Monate vernichtet hat, nun endlich auch entsprechend hilft."