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Aktuelle Folge von "Wishlist":
YouTube ist strenger als die FSK - und sperrt Funk-Serie

Altersfreigabe von "Wishlist" ab 12 oder ab 18 Jahren? Eine Folge der Funk-Serie ist der Google-Bewegtbildplattform offenbar zu freizügig - und jetzt nur noch nach Anmeldung zu sehen.

Text: W&V Redaktion

24. Januar 2018

YouTube zeigt eine Folge der Funk-Serie "Wishlist" nur noch nach Anmeldung ...
YouTube zeigt eine Folge der Funk-Serie "Wishlist" nur noch nach Anmeldung ...

Foto: ARD/Funk

YouTube hat die aktuelle Folge der preisgekrönten Funk-Mysteryserie "Wishlist" gesperrt. Diese habe auf der Videoplattform seit dem Wochenende eine Altersbeschränkung von 18 Jahren und sei für Teile der Zielgruppe nicht mehr erreichbar, teilt Radio Bremen am Mittwoch mit.

Die ARD-Anstalt verantwortet die Online-Serie des ARD/ZDF-Jugendangebots redaktionell. Als Grund vermuten die Öffentlich-Rechtlichen eine Sex-Szene zwischen den beiden Hauptfiguren Mira und Casper.

Ein YouTube-Sprecher sagte dazu, dass es Videos gebe, die zwar nicht die Inhaltsrichtlinien der Plattform verletzten, aber nicht unbedingt für alle Zuschauer geeignet seien. "In diesen Fällen können Minderjährige oder abgemeldete Nutzer die Inhalte nicht sehen. Bei sexuell zu expliziten Inhalten kann eine solche Altersbeschränkung vorkommen", heißt es von der Google-Bewegtbildplattform.

Wie der Sender die Altersfreigabe einstuft

Nach Ansicht der Jugendschutzbeauftragten von Radio Bremen, Bärbel Peters, entspricht die Sex-Szene einer Altersfreigabe ab 12 Jahren, wie es der FSK-Freigabe im Fernsehen entspricht. "Die Szene ist weder pornografisch noch widerspricht sie anderen Auflagen des Jugendschutzes", so Peters. Die Serie richtet sich an Zuschauer von 14 bis 25 Jahren.

In "Wishlist" geht es um eine App, die alle Wünsche erfüllt, wenn man im Gegenzug eine Aufgabe erledigt. Die erste Staffel der Mysteryserie hat im vergangenen Jahr den Grimme-Preis und den Förderpreis des Deutschen Fernsehpreises erhalten. Die zweite Staffel ist für den diesjährigen Grimme-Preis nominiert.

W&V Online/dpa


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W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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