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Mieser Trick:
Starbucks: Größerer Becher - gleich viel Inhalt?

Sturm im Kaffeebecher, ausgelöst durch ein Video mit miesem Getrickse: Bei Starbucks passt angeblich in die verschieden großen - und teuren - Becher gleich viel hinein. Aber das ist Unfug.

Text: W&V Redaktion

15. Juni 2022

Größe unterschiedlich, Menge gleich? Stimmt nicht.
Größe unterschiedlich, Menge gleich? Stimmt nicht.

Foto: Shutterstock oasisamuel

Bei der weltgrößten Café-Kette Starbucks gibt es Cappuccino, Latte Macchiato und Co. in drei verschiedenen Bechergrößen. Doch in alle soll angeblich dieselbe Menge passen – bei unterschiedlichen Preisen. "So kommen die "bucks" (umgangssprachlich für Dollar) zu Starbucks", heißt es in einem Video, in dem ein entsprechendes Experiment vorgeführt wird. Doch daran ist massiv etwas faul.

Behauptung: In die verschiedenen Bechergrößen bei Starbucks passt überall nur die gleiche Menge Flüssigkeit.
Bewertung: Stimmt nicht.
Fakten: Die drei Starbucks-Bechergrößen für Kaffee und andere Getränke sind weltweit gleich. "Tall" beinhaltet 355 Milliliter Getränk, "Grande" 473 und "Venti" 590, wie das Unternehmen angibt. 

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat selbst umgeschüttet und für ihren Test die kleinste Größe randvoll gemacht. Starbucks serviert seine Becher natürlich nicht so voll - weil das unpraktisch wäre. Das Ergebnis: Die Menge, mit der die kleinste Größe ("Tall") bis zum Rand gefüllt ist, reicht bei der mittleren Größe ("Grande") bis etwa zwei Zentimeter darunter. Im größten Becher ("Venti") sind noch etwa dreieinhalb Zentimeter Platz bis zum Rand.
Wie kann es also sein, dass es im Video so aussieht, als passte in alle drei Becher gleich viel hinein? Dahinter verbirgt sich offenbar ein Trick. Es könnte sein, dass sich in den größeren Bechern zusätzliche Böden befanden. Möglicherweise wurde auch das Video in irreführender Weise bearbeitet oder geschnitten.
Die Annahme, dass Starbucks gleich viel Kaffee unterschiedlich teuer verkaufen könnte, ist abwegig. Dann könnte das Unternehmen wegen irreführender geschäftlicher Handlung verklagt werden (in Deutschland etwa per Paragraf 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb).
Übrigens taucht die Nummer mit den verschieden großen Bechern, in die angeblich gleich viel hineinpasst, nicht zum ersten Mal auf. Auch Trinkgefäße etwa der amerikanischen Fast-Food-Kette McDonald's mussten schon für ähnliche Tricksereien herhalten. (dpa/st)

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