Verwechslungsgefahr:
"Vegane Fleischerei" in Dresden muss Produkte umbenennen
Verwirrt es Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn eine "Leberwurst" aus ausschließlich veganen Zutaten "Leberwurst" genannt wird? Die Lebensmittelüberwachung sagt "Ja" – und das hat Folgen für die "Vegane Fleischerei" in Dresden.
Wenige Wochen nach Eröffnung der "Veganen Fleischerei" in Dresden haben Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung die Bezeichnung einiger veganer Produkte bemängelt. Hierbei handle es sich um etwa zwölf vegane Produkte, teilte Nils Steiger, einer der vier Gründer des Ladens am Mittwoch auf Anfrage mit. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" darüber berichtet.
Die Kennzeichnungsregelung der EU schreibt vor, dass Lebensmittel so zu bezeichnen sind, dass Verbraucher bei ihrem Einkauf eine qualifizierte Wahl treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften veganer und vegetarischer Lebensmittel getäuscht werden.
Steiger: "Gesetzt ist Gesetz"
Eine Regelung, die Steiger nicht so wirklich nachvollziehen könne, allerdings auch nicht dagegen ankämpfen wolle. "Es bringt gar nichts, sich dagegen aufzulehnen. Gesetz ist Gesetz. Wir haben nicht vor in den Kreuzzug gegen die Beschriftung zu gehen", so Steiger. "Die Vegane Fleischerei" werde jedoch versuchen, den "Rahmen des Möglichen auszunutzen" und aus verbraucherfreundlichen Gründen so nah wie möglich an dem ursprünglichen Produktnamen zu bleiben, hieß es.
"Wenn ein Kunde etwas kaufen möchte, das so schmeckt wie eine Salami, eine Textur hat wie eine Salami und so aussieht wie eine Salami, dann liegt für mich auf der Hand, das Produkt "vegane Salami" zu nennen", erklärt Steiger. Wenn man das Produkt "Gemüsestick" nennen würde, könne sich der Verbraucher seiner Meinung nach darunter nicht wirklich viel vorstellen.
Die von den Kontrolleuren bemängelten Produkte haben die Betreiber nach eigenen Angaben bereits umbenannt. Nun wird die "Sülze" zum "Gesülze", das "Heringshäckerle" zum "Häckerle", der französische Käse "Maroilles" zu "Mario", der "Tunfisch" zum "Unvisch" und die "Leberwurst" zur "Groben".
Während spezifische Wurstarten wie Salami in beschreibender Form wie "Typ Salami" gekennzeichnet werden müssen, darf der "Leberkäse" seinen Namen beibehalten, da auch das Originalprodukt weder Leber noch Käse beinhaltet. (dpa)
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