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Keine geografische Herkunft:
EU-Urteil: "Emmentaler" muss nicht aus der Schweiz kommen

Die Schweizer Branchenorganisation "Emmentaler Switzerland" hat vor dem EU-Gericht geklagt – und verloren. Die Folge: Emmentaler Käse darf weiter so genannt werden, selbst wenn er nicht aus der Schweiz kommt. 

Text: W&V Redaktion

24. Mai 2023

Emmentaler muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen.
Emmentaler muss nicht zwingend aus der Schweiz kommen.

Foto: Shutterstock barmalini

"Emmentaler"-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies am Mittwoch in Luxemburg eine entsprechende Klage der Schweizer Branchenorganisation "Emmentaler Switzerland" ab. Diese wollte die Bezeichnung "Emmentaler" als Marke in der EU schützen lassen. 

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe "für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise" eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden. 

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. (dpa)

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W&V Redaktion
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