WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Riegele gegen Paulaner:
"Ein Spezi muss dabei sein" - Urteil in Limo-Rechtsstreit erwartet

Süße Erfrischung mit einem Hauch Nostalgie: Der "Spezi" gilt als Kultgetränk, nicht nur für Kinder. Paulaner und Riegele vertreiben das Orangen-Cola-Gemisch beide unter diesem Namen. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob das so bleibt.

Text: W&V Redaktion

11. Oktober 2022

Darf das Paulaner-Spezi weiter Spezi heißen?
Darf das Paulaner-Spezi weiter Spezi heißen?

Foto: Shutterstock Jan von nebenan

Welches Orangen-Cola-Gemisch darf "Spezi" heißen? Diese Frage muss am Dienstag (15.00 Uhr) ein Gericht beantworten. Zwei Brauereien aus Augsburg und München streiten vor dem Landgericht München I um die Bezeichnung für die bräunliche Brause. Das Münchner Unternehmen Paulaner will gerichtlich feststellen lassen, dass es seine Limomischung auch in weiter Zukunft "Spezi" nennen darf. Die Augsburger Riegele Brauerei, die den Namen nach eigenen Angaben erfunden hat, zweifelt das an. Es geht um viel Geld: Der Streitwert liegt bei zehn Millionen Euro.
"Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat", sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen "Spezi" eintragen lassen. Der zugehörige Slogan damals: "Ein Spezi muss dabei sein."
Die Brauerei fordert nun Geld von der großen Paulaner-Brauerei, wenn die ihren "Spezi" auch weiterhin unter dem Namen vertreiben will. Gegen diese Forderung hat Paulaner Klage eingereicht. 

Komplizierte Rechtslage

Kompliziert machen die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.
Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die Streitparteien noch die Bereitschaft signalisiert, miteinander zu sprechen und womöglich eine außergerichtliche Einigung zu finden. Weil diese Pläne scheiterten, muss nun doch das Gericht über die Zukunft des "Spezi" entscheiden. (dpa/st)

Mut, Kompetenz und Leadership-Qualitäten: Das zeichnet die W&V Top 100 aus. >>> Hier findest Du alle W&V Top 100/2025: Menschen, die was bewegen.

Wie dich Marketingstrategien und Kampagnen weiterbringen? Jeden Dienstag im Marken-Newsletter   >>> W&V Brand Diagnostics


Mehr zum Thema:

FMCG Lebensmittel Recht Marke

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


24.06.2025 | Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau | Kaiserslautern 2x Technische Mitarbeiter/innen im Bereich Veranstaltungstechnik und Veranstaltungssicherheit
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau Logo
23.06.2025 | Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH | München Marketing Manager (m/w/d) mit Schwerpunkt Digitales Marketing
Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH Logo
20.06.2025 | RenderThat GmbH | Hamburg Sales & Client Success Manager (m/w/d)
RenderThat GmbH Logo
20.06.2025 | Sortimo International GmbH | Zusmarshausen Marketing Communications Manager (m/w/d)
Sortimo International GmbH Logo
20.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Online - Marketing Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.