Dadurch kann Apple nun darauf verweisen, Inhaber einer seit 1968 im Musikgeschäft genutzten Marke zu sein - der grüne Apfel von Apple Corps findet sich etwa auf Schallplatten und CDs der Beatles. Im Streit mit Bertini konnte der iPhone-Konzern in erster Instanz mit dem Argument einer früheren Verwendung überzeugen.

Das Berufungsgericht sah jedoch ein Problem. Der Konzern hatte die Marke Apple Music unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet. Das sei aber etwas anderes als die Nutzung der Apple-Marke durch die Beatles für Musik-Aufnahmen, entschieden die Berufungsrichter – und lehnten die Registrierung von Apple Music ab. Ob Apple dagegen in Berufung gehen und vor das Oberste Gericht der USA ziehen will, war zunächst unklar.
Bertini vertreibt seit Mitte der 90er Jahre unter dem Namen Apple Jazz auch aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Den Streaming-Dienst Apple Music startete der Konzern im Juni 2015. (dpa)

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