
Hassrede im Netz:
Nach ZDF Magazin Royale: Polizistin erhält Strafanzeige
Die Sendung "ZDF Magazin Royale" des Satirikers Jan Böhmermann hat ernste Auswirkungen für eine Polizistin aus Brandenburg. Wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt erhielt sie eine Strafanzeige.

Foto: ZDF Mediathek Screenshot
Ein Experiment der Sendung "ZDF Magazin Royale" des Satirikers Jan Böhmermann zum Umgang der Polizei mit Hassbotschaften im Netz hat auch in Brandenburg Folgen. "Der Sachverhalt hat dazu geführt, dass gegen die handelnde Polizeibeamtin von Amts wegen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet wird", sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Brandenburg, Torsten Herbst, am Montag.
Das liege daran, dass die Beamtin vor Ort offensichtlich keine Strafanzeige aufgenommen habe. Auch in Sachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt wird wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt.
Die Redaktion der Sendung hatte im vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte undverfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole.
Die Korrespondentin legte der Polizistin in Fürstenwalde/Spree nach Angaben der Produktionsfirma die Hasskommentare ausgedruckt vor. Die Beamtin habe sich schockiert gezeigt und die Korrespondentin gelobt, wie vorbildlich sie alles festgehalten habe. Sie forderte sie demnach auf, sich auszuweisen und sagte, eine anonyme Anzeige sei leider nicht möglich. Die Korrespondentin erklärte, sie habe Angst, dass ihre Daten in falsche Hände geraten könnten. Die Beamtin habe entgegnet, das sei unwahrscheinlich, ihr aber zu einer anonymen Anzeige per Post geraten.
Die Polizei ist bei Informationen über Straftaten verpflichtet, sie zu verfolgen. In zwei der sieben Fälle, die die Korrespondentin als Hasskommentar angab, führe die Staatsanwaltschaft Cottbus die Verfahren, hieß es. Für die übrigen fünf Fälle gebe es bereits Verfahren in anderen Bundesländern. (dpa/st)
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