Beschwerde gegen Redaktion zurückgewiesen

Der Presserat wies zugleich eine weitere Beschwerde gegen die Redaktion der "Berliner Zeitung" in dem Kontext zurück, weil diese den Informantenschutz gewahrt habe. Es ging bei der Prüfung um einen Artikel der Zeitung, in dem der Chefredakteur über die Preisgabe des Informanten durch seinen Verleger berichtet hatte. Der Rat ist der Ansicht: "Dass Reichelt der Hinweisgeber war, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits bekannt."

Der Berliner Verlag, der die "Berliner Zeitung" herausgibt, äußerte Unverständnis über die Entscheidung des Presserats und verwies auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin vor einigen Tagen. Das Gericht wies demnach einen Antrag Reichelts gegen Verleger Friedrich in dem Kontext der Info-Weitergabe an Springer zurück, der eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts bemängelt und Unterlassung unterschiedlicher Äußerungen beantragt hatte. 

Unter anderem heißt es in dem Beschluss, der der dpa vorliegt, ein Anspruch auf Unterlassung ergebe sich nicht, weil das Verhalten des Verlegers von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Außerdem hieß es an anderer Stelle, dass der Verleger dem Antragssteller gegenüber auch nicht vertraglich zu Quellenschutz und Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei.

Vom Berliner Verlag hieß es: "Dass sich der Presserat über den Spruch eines ordentlichen Gerichts hinwegsetzt, wird mit Befremden zur Kenntnis genommen. Der Berliner Verlag wird die Begründung des Presserats würdigen und behält sich eine juristische Prüfung vor." Verleger Holger Friedrich teilte zudem in einem Statement mit: "Kein Journalist und auch nicht der Presserat sollten sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Wiederkehrender struktureller Machtmissbrauch in Medien untergräbt die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit einer freien Presse."

Der Anwalt von Julian Reichelt, Ben Irle, teilte wiederum mit, dass man gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde einlegen werde. (dpa)

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Autor: W&V Redaktion

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