Nach den seit Anfang 2021 geltenden neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Unternehmen mit marktübergreifender Wettbewerbs-Bedeutung leitete das Kartellamt auch Untersuchungen zum Facebook-Konzern Meta, Amazon und Apple. Meta fällt nach Einschätzung der Behörde auch unter die Definition, wie sie Anfang Mai mitteilte. Bei Apple und Amazon läuft diese Prüfung noch. Vergangene Woche leitete das Kartellamt aber bereits ein Verfahren gegen Apple im Zusammenhang mit neuen Funktionen zum Schutz der Privatsphäre ein, bei der die Nutzer verhindern können, dass Entwickler ihre Aktivitäten quer über verschiedene Apps und Websites nachverfolgen können. Die Behörde will prüfen, ob Apple sich damit Vorteile verschaffen könnte. (dpa/st)

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