"Mit dieser neuen Option ist es nicht mehr erforderlich, einen Produkt-Feed einzureichen; die Händler müssen lediglich die strukturierten Produktdaten auf dem neuesten Stand halten", sagt Christian Kunz, SEO-Experte von SEO Südwest. Die Änderung soll in den nächsten Wochen schrittweise erfolgen.

Google: "Informationen zu diesem Ergebnis" jetzt auch in deutsch

Google hat "About this result" bzw. "Informationen zu diesem Ergebnis" jetzt auch für deutschsprachige Suchergebnisse ausgerollt. Das neue Feature ist sowohl in der mobilen als auch in der Desktop-Suche verfügbar und derzeit noch in der Beta-Phase. Über das Dreipunktenü im oberen rechten Bereich der Suchergebnisse kann man die Informationen aufrufen, die sich dann in einem Layer oberhalb der Suchergebnisseite öffnen.

Dadurch erhält man Angaben darüber, wann die betreffende Website zum ersten Mal indexiert wurde. Außerdem gibt es Informationen aus Referenzquellen zur Website, die zum Beispiel aus Wikipedia stammen. Angezeigt wird auch, ob die Verbindung zur Website sicher ist.

Google: Interne Links sollten nur auf relevante Inhalte zeigen

Die interne Verlinkung auf Websites gehört neben den Inhalten und externen Backlinks zu den wichtigsten Rankingfaktoren für Google. Denn eine gut durchdachte Organisation interner Links sorgt dafür, dass eine Website möglichst vollständig gecrawlt und indexiert werden kann. Zudem sind interne Links eine Hilfe für die Nutzer bei der Navigation durch eine Website.

Allerdings werden auch auf vielen Websites interne Links gesetzt, die zu nicht relevanten Inhalten führen. Das ist insbesondere bei automatisch erzeugten internen Links der Fall. Solche Links werden oftmals einfach auf Basis bestimmter Worte gesetzt, ohne dass vorher geprüft wird, ob die Inhalte der verlinkten Seite zu den Inhalten der verlinkenden Seite passen.

SEO-Experte John Müller von Google wies jetzt darauf hin, dass diese Cross-Verlinkung zwischen Inhalten auf einer Website zwar prinzipiell sinnvoll sei, aber nur dann, wenn es sich um thematisch relevante Links handele. Wenn man es aber mit dem Verlinken übertreibe und die Links nur auf Grundlage von Textübereinstimmung und nicht auf Basis des inhaltlichen Bezugs gesetzt werden, würden sie ihre Relevanz verlieren. Das verwirre Nutzer wie Suchmaschinen gleichermaßen.

Wettbewerbszentrale mahnt Onlineshops wegen Google Shopping ab

Nicht nur im Onlineshop, sondern auch in Preisvergleichsportalen müssen dem Kunden vor dem Auswahlprozess die Versandkosten zusätzlich zum Kaufpreis genannt werden, um eine fundierte Kaufentscheidung zu erleichtern. Auf dieses BGH-Urteil von 2010 bezieht sich die Wettbewerbszentrale - und mahnt jetzt Onlinehändler ab, deren Angebote bei Google Shopping ohne Angabe der Versandkosten erscheinen.

Der Haken dabei: Obwohl Google die Daten selbst aufbereitet, ist der Händler in vollem Umfang für deren Richtigkeit verantwortlich. Konkret berichtet die Wettbewerbs-Kontrollorganisation mit Sitz in Bad Homburg von einem Händler, dessen Angebot in Google Shopping als "versandkostenfrei" erschien, zum angegebenen Preis aber nicht bestellt werden konnte.

Es gab einen Mindestbestellwert, außerdem musste für den kostenfreien Versand erst eine Versandkostenfreigrenze überschritten werden. Ob dies ein unbewusster Fehler oder Absicht war, ist für die Wettbewerbszentrale unerheblich, sie mahnte den Händler ab.

Google Business Profile: Neues Menü für Einträge

Google hat ein neues Menü live gestellt, mit dem sich Einträge in Google Business Profiles direkt auf der Suchergebnisseite bearbeiten lassen.  Über die Buttons im Menü gelangt man ab sofort zu folgenden Funktionen: Profil bearbeiten, Rezensionen, Nachrichten, Foto hinzufügen, Leistung, Anzeigenwerbung, Produkte bearbeiten, Dienstleistungen, Buchungen, Fragen und Antworten, Beitrag hinzufügen und "Um Rezension bitten". Das neue Menü ist inzwischen komplett ausgerollt und für alle Nutzer verfügbar.

Google führt in den USA neue Shopping-Funktionen ein

Was in Deutschland das Weihnachtsgeschäft, ist in den USA die Holiday Season. Rechtzeitig zum vierten Quartal - und zu dem für diese Zeit erwarteten, stärkeren Run auf Online-Angebote - führt Google einige Neuerungen ein, die vor allem mobile Shopper schneller zum Ziel führen sollen. Das teilte der Such-Konzern jetzt auf seinem Firmenblog mit.

So sieht der Kunde bereits in der Darstellung des Suchergebnisses, dass es einen Rabattcode gibt, und kann ihn bei einem Kauf einfach einsetzen. Dazu führt Google einen Promotion Badge ein, der in der Suche bei Artikeln angezeigt, bei denen eine Aktion läuft (zum Beispiel  "15 Prozent Rabatt mit Gutscheincode HOLIDAYS").

Bislang wurde nur angezeigt, wenn ein Artikel einen Sonderpreis hat. Jetzt sollen die Promo-Codes stärker in den Vordergrund rücken. Wie genau diese Codes implementiert werden müssen, damit Google sie anzeigt, verrät der Blog-Beitrag nicht. 


Text: Helmut van Rinsum

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Autor: W&V Redaktion

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