Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Uploadfilter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur.

Google hält sich mit einer Reaktion noch zurück, gibt aber zu bedenken: "Die Urheberrechtsreform muss allen zugute kommen – einschließlich der europäischen Kreativen und Verbraucher, kleiner Verleger und Plattformen. Wir werden den endgültigen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie nun analysieren, es wird einige Zeit dauern, um über die nächsten Schritte zu entscheiden. Es kommt hier auf die Details an, daher begrüßen wir die Möglichkeit, den Dialog überall in Europa fortzusetzen." 

Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen übrigens von Artikel 13 ausgenommen werden.

Das LSR ...

Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.

Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.

W&V Online/dpa


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Autor: W&V Redaktion

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