WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

AU-Schein.de:
Krankschreibung per WhatsApp stößt auf Kritik

Ein Hamburger Startup bietet bei Erkältungen für neun Euro Krankschreibungen per WhatsApp an. Ärztekammern raten von dem Service ab.

Text: W&V Redaktion

3. Januar 2019

Möglich wurde das neue Angebot durch eine Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots.
Möglich wurde das neue Angebot durch eine Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots.

Foto: https://au-schein.de/

Ein neuer Service für Krankschreibungen per WhatsApp stößt bei Ärztevertretern auf Kritik. Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein raten von der Nutzung des Online-Angebots AU-Schein.de ab - "allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen", wie der Ärztliche Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Kammer, Carsten Leffmann, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Ähnlich äußerte sich Nicola Timpe von der Ärztekammer Hamburg. Außerdem müsse die rechtliche Grundlage des Angebots noch geklärt werden, sagte sie. Es könne sein, dass Arbeitgeber eine solche Krankschreibung gar nicht anerkennen.

Die Firma Dr. Ansay AU-Schein bietet seit der Woche vor Weihnachten Erkälteten Krankschreibungen per WhatsApp an. Hierfür muss zunächst ein Formular ausgefüllt werden, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Die weitere Kommunikation mit einer Ärztin (inklusive persönlicher Daten und Foto der Versichertenkarte) erfolge dann über den verschlüsselten Messenger-Dienst und entspreche somit der Datenschutz-Grundverordnung, versichert der Firmengründer Can Ansay.

Bislang nutzten den Service allerdings erst ein Dutzend Erkrankte. Möglich wurde das neue Angebot durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots im vergangenen Jahr. (dpa/mw)


Mehr zum Thema:

Digitalisierung E-Commerce Karriere Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


18.07.2025 | OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG | Menden Product Owner (m/w/d)
OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG Logo
18.07.2025 | Menicon GmbH | Offenbach am Main Mediengestalter Digital & Print (m/w/d)
Menicon GmbH Logo
17.07.2025 | OstWestfalenLippe GmbH | Bielefeld Kommunikationsmanager (m/w/d)
OstWestfalenLippe GmbH Logo
16.07.2025 | ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts | Mainz Projektleiter*in (Product Owner)
ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts Logo
15.07.2025 | 3spin GmbH & Co. KG | Remote Senior Marketing Manager (m/w/d)
3spin GmbH & Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.