WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

AU-Schein.de:
Krankschreibung per WhatsApp stößt auf Kritik

Ein Hamburger Startup bietet bei Erkältungen für neun Euro Krankschreibungen per WhatsApp an. Ärztekammern raten von dem Service ab.

Text: W&V Redaktion

3. Januar 2019

Möglich wurde das neue Angebot durch eine Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots.
Möglich wurde das neue Angebot durch eine Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots.

Foto: https://au-schein.de/

Ein neuer Service für Krankschreibungen per WhatsApp stößt bei Ärztevertretern auf Kritik. Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein raten von der Nutzung des Online-Angebots AU-Schein.de ab - "allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen", wie der Ärztliche Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Kammer, Carsten Leffmann, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Ähnlich äußerte sich Nicola Timpe von der Ärztekammer Hamburg. Außerdem müsse die rechtliche Grundlage des Angebots noch geklärt werden, sagte sie. Es könne sein, dass Arbeitgeber eine solche Krankschreibung gar nicht anerkennen.

Die Firma Dr. Ansay AU-Schein bietet seit der Woche vor Weihnachten Erkälteten Krankschreibungen per WhatsApp an. Hierfür muss zunächst ein Formular ausgefüllt werden, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Die weitere Kommunikation mit einer Ärztin (inklusive persönlicher Daten und Foto der Versichertenkarte) erfolge dann über den verschlüsselten Messenger-Dienst und entspreche somit der Datenschutz-Grundverordnung, versichert der Firmengründer Can Ansay.

Bislang nutzten den Service allerdings erst ein Dutzend Erkrankte. Möglich wurde das neue Angebot durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots im vergangenen Jahr. (dpa/mw)


Mehr zum Thema:

Digitalisierung E-Commerce Karriere Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


30.06.2025 | Rodenstock GmbH | München Global Content Manager Online Marketing (m/w/d)
Rodenstock GmbH Logo
27.06.2025 | DOCUFY GmbH | Bamberg Head of Marketing (m/w/d)
DOCUFY GmbH Logo
24.06.2025 | Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau | Kaiserslautern 2x Technische Mitarbeiter/innen im Bereich Veranstaltungstechnik und Veranstaltungssicherheit
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau Logo
23.06.2025 | Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH | München Marketing Manager (m/w/d) mit Schwerpunkt Digitales Marketing
Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH Logo
20.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Online - Marketing Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.