Influencermarketing:
Influencerrecht: Im Zweifel immer kennzeichnen
Mit einem Bein im Knast. Das gilt übertrieben formuliert heute für jeden Influencer, der nicht sämtliche Posts mit "Werbung" kennzeichnet. Denn die Rechtslage ist verworren. Dies ist der Status quo.

Foto: iStock
Paid content
Du willst weiterlesen?
Hol dir jetzt dein W&V Abo!
- 3 Monate für 19,90 € (0,22 € pro Tag)
- Unbegrenzter Zugriff auf alle Inhalte
- 30 % Rabatt auf W&V Events
Interesse an einem Corporate Abo für dein Team?