Deutscher Rat für Public Relations:
Rüffel für den Bundeswehr-Auftritt zur Republica
Die umstrittene Recruiting-Aktion der Bundeswehr während der Digitalmesse Republica hat jetzt ein Nachspiel. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) spricht eine Mahnung gegen die Truppe aus.
Im März ging die Beschwerde beim Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) ein, jetzt ist die Entscheidung gefallen: Der DRPR hat sich im Fall einer Beschwerde gegen den Auftritt der Bundeswehr im Umfeld der Republica 2018 gegen die Erteilung einer Rüge entschieden und spricht stattdessen eine Mahnung gegen die Bundeswehr aus.
Die Truppe hatte sich rund um die Berliner Digitalmesse Republica mit großen Recruiting-Motiven in Stellung gebracht - und damit auch ins Gespräch. Ein Stand war den Personalwerbern von den Veranstaltern der Republica angeblich anverweigert worden.
Der Bundeswehr war vom Beschwerdeführer vorgeworfen worden, im Umfeld einer angestrebten Präsenz auf der Republica 2018 mehrfach wahrheitswidrige Aussagen gemacht zu haben – sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch auf parlamentarische Anfragen hin. Der DPRP hat sich in seiner Prüfung allerdings auf die öffentlichen Aussagen beschränkt und belässt die Beurteilung der im Parlament getroffenen Aussagen den parlamentarischen Kontrollgremien.
Im Einzelnen war der Bundeswehr vorgeworfen worden, sie habe wahrheitswidrig behauptet, es habe ein Uniformverbot der Republica-Veranstalter gegeben und das Angebot eines Recruitingstandes sei zurückgenommen worden, nachdem sich die Bundeswehr geweigert habe, auf die Uniformierung zu verzichten.
Aus der Korrespondenz, die öffentlich zugänglich ist und seitens der Bundeswehr nochmal vorgelegt wurde, geht allerdings hervor, dass zwar lange über einen Stand auf dem Gelände verhandelt wurde. Die Republica hat sich bemüht, Alternativen zu einem Recruitingstand aufzuzeigen und stattdessen eine Teilnahme im Programm favorisiert.
Fest zugesagt wurde ein Stand demnach zwar nicht, diese Aussage ist als wahrheitswidrig zu bezeichnen; die Veranstalter haben die Diskussion nach Eindruck des Rates aber über einen langen Zeitraum in der Schwebe gehalten, bis – nach Aussage der Veranstalter – alle verfügbaren Sprecherslots besetzt waren.
Ein eindeutiges Verbot von Uniformen auf dem Gelände hat es nach Erkenntnissen des Rates aber nicht gegeben, die Behauptung der Bundeswehr, dieses habe bestanden, lässt sich weder aus der Korrespondenz noch aus der öffentlich zugänglichen Berichterstattung erkennen.
Aus der Korrespondenz lasse sich allerdings sehr wohl herauslesen, dass die Republica-Veranstalter Uniformen möglichst nicht auf dem Gelände im Einsatz sehen wollten. Die Bundeswehr hat diese Sachlage nach Einschätzung des DRPR bewusst aufgebauscht in ihrer Kommunikation.
Schnellere Korrekturen bei Facebook
Einen entsprechenden Post des Zentrums Operative Kommunikation auf der Facebook-Seite des Soldaten-Betreuungssenders Radio Andernach, wonach der Hauptstadt-Korrespondentin des Senders der Zugang zum Gelände aufgrund ihrer Uniform verweigert worden sei, wurde später von der Bundeswehr korrigiert. Denn weder hat die Korrespondentin über eine Akkreditierung als Journalistin oder ein gültiges Ticket verfügt, noch hat sie versucht, Zugang zum Gelände zu erhalten. Der Presse- und Informationsstab hat in einer Stellungnahme zwar betont, dass dieser Post "missverständlich" formuliert gewesen sei und verweist darauf, dass diese Aussage erst als Kommentar und später auch als eigenständiger Post auf der Facebook-Seite korrigiert worden seien. Doch letztlich wurden diese Korrekturen nur mit erheblicher Verzögerung durchgeführt.
"Angesichts der Wirkmechanismen in der digitalen Kommunikation – insbesondere mit Blick auf die angemessene Interaktionsgeschwindigkeit in den sozialen Medien – wirkt die zeitlich stark verzögerte Korrektur der Aussage eher legitimatorisch", so Lars Rademacher, DRPR-Vorsitzender und Professur für Public Relations an der Hochschule Darmstadt.
Der Rat mahnt die Bundeswehr daher, entsprechende irreführende Kommunikation in Zukunft zu unterlassen und Tatbestände nicht unangemessen aufzubauschen sowie notwendige Korrekturen in der Social Media-Kommunikation in angemessen kurzer Frist vorzunehmen.