
PR-Stunt:
Ritter Sports Schoko-Streit: Nur viel Lärm um nichts?
Vor einigen Tagen stellte Ritter Sport eine neue Tafel vor, die angeblich nicht Schokolade heißen darf - nach deutschem Lebensmittelrecht. Ministerin Julia Klöckner widerspricht und hält das für nichts anderes als PR.

Foto: Ritter Sport
Der Schokoladenhersteller Ritter Sport ist womöglich päpstlicher als der Papst und legt das Lebensmittelrecht enger aus als das zuständige Ministerium. Anfang der Woche stellte das Familienunternehmen aus dem Schwarzwald, das viel Wert auf gute Zutaten legt, am liebsten aus der eigenen Kakao-Plantage aus Nicaragua, eine neue Tafel vor: Cacao y Nada.
Das Unternehmen beließ es aber nicht bei der schlichten Vorstellung der Süßigkeit und ihrer besonderen Zutaten, sondern feuerte eine Breitseite auf das Lebensmittelrecht. Das sei "absurd", sagte Firmenchef Andreas Ronken, weil er die Innovation nicht Schokolade nennen dürfe. Stattdessen soll sie als Kakaofruchttafel vermarktet werden.
Das wird auch in der Social-Media-Kommunikation betont:
Hat Ronken recht? Ist das Lebensmittelrecht derart engstirnig? Nachlesen lassen sich die Bestimmungen in der Kakaoverordnung. Dort ist tatsächlich die Rede davon, dass Schokolade ein "Erzeugnis aus Kakaoerzeugnissen und Zuckerarten" sei. Dabei wird der Begriff Zucker jedoch weit gefasst. Es gibt zwar auch eine Zuckerartenverordnung, sie sei aber eben nicht maßgeblich, betont das Gesetzeswerk ausdrücklich.
Genau diese Tatsache unterschlägt Ritter Sport jedoch und inszeniert sich lieber als wackerer Kämpfer für weniger Zucker und ein anderes Lebensmittelrecht.
Die Cacao y Nada enthält durchaus einen Bestandteil zum Süßen, und zwar den Saft der Kakaofrucht. Er ist in der EU als Lebensmittel zugelassen, enthält aber nach Unternehmensangaben nicht den erforderlichen Zuckergehalt, damit es der Zuckerverordnung entspricht. Was aber laut Kakaoverordnung aber auch gar nicht nötig ist, damit ein Produkt Schokolade heißen darf.
Framing ist alles
Dass man es im politischen Kampf nicht allzu genau nehmen darf mit den Begriffen und lieber selbst für ein angemessenes Framing sorgen muss, das zeigt sich nicht zum ersten Mal. Erinnern Sie sich noch an die Kampagne rund um die Besteuerung von Damenhygieneprodukten? Die Aktivisten, unterstützt von dem Startup The Female Company, traten für eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent ein. Konsequent bezeichneten sie den normalen Steuersatz als "Luxussteuer" - ein hilfreiches Mittel, um ihre Forderung durchzusetzen. Was am Ende gelang.
Bisher hat Ritter Sport die Sympathien des Publikums ganz auf seiner Seite. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft meldete sich zwar zu Wort, fand aber viel weniger Gehör. Es teilte mit, das die Kakaoverordnung die Verwendung zuckerhaltiger Zutaten nicht auf bestimmte Zuckerarten begrenze. Man könne daher nicht erkennen, dass bei der Herstellung von Schokolade nicht auch natürlicher Kakaosaft zum Süßen verwendet und das Erzeugnis unter der Bezeichnung "Schokolade" in den Verkehr gebracht werden dürfe. "Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren", sagte Ministerin Julia Klöckner der dpa auf Nachfrage.
am/mit dpa