Die Cacao y Nada enthält durchaus einen Bestandteil zum Süßen, und zwar den Saft der Kakaofrucht. Er ist in der EU als Lebensmittel zugelassen, enthält aber nach Unternehmensangaben nicht den erforderlichen Zuckergehalt, damit es der Zuckerverordnung entspricht. Was aber laut Kakaoverordnung aber auch gar nicht nötig ist, damit ein Produkt Schokolade heißen darf.

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Framing ist alles

Dass man es im politischen Kampf nicht allzu genau nehmen darf mit den Begriffen und lieber selbst für ein angemessenes Framing sorgen muss, das zeigt sich nicht zum ersten Mal. Erinnern Sie sich noch an die Kampagne rund um die Besteuerung von Damenhygieneprodukten? Die Aktivisten, unterstützt von dem Startup The Female Company, traten für eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent ein. Konsequent bezeichneten sie den normalen Steuersatz als "Luxussteuer" - ein hilfreiches Mittel, um ihre Forderung durchzusetzen. Was am Ende gelang.

Bisher hat Ritter Sport die Sympathien des Publikums ganz auf seiner Seite. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft meldete sich zwar zu Wort, fand aber viel weniger Gehör. Es teilte mit, das die Kakaoverordnung die Verwendung zuckerhaltiger Zutaten nicht auf bestimmte Zuckerarten begrenze. Man könne daher nicht erkennen, dass bei der Herstellung von Schokolade nicht auch natürlicher Kakaosaft zum Süßen verwendet und das Erzeugnis unter der Bezeichnung "Schokolade" in den Verkehr gebracht werden dürfe. "Wir haben das klare Ziel, den Zuckergehalt in Fertiglebensmitteln und Erfrischungsgetränken deutlich zu reduzieren", sagte Ministerin Julia Klöckner der dpa auf Nachfrage.

am/mit dpa


Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Als Head of Current Content sorgt sie für aktuelle Geschichten, Kommentare und Kampagnen auf wuv.de. Außerdem verantwortet sie das Themengebiet People & Skills.