Urheberrecht:
Ärger für Silbereisen wegen abgewandeltem Lied
Florian Silbereisen hat einen sehr bekannten deutschen 80er Jahre-Song abgewandelt, eigentlich um Ärger zu vermeiden. Doch einem passt das so gar nicht. Dem Songautor und Altlinken Dieter Dehm.
Bekannt gemacht hat den Song "1000 und 1 Nacht (Zoom!)" Klaus Lage, der damit 1984 wochenlang in den Charts zu finden war. Am Text beteiligt war auch Diether Dehm, Altlinker, Stasi-Spitzel und lange Jahre für die Linke im deutschen Bundestag. Ihm passt eine Neuinterpretation des Liedes nicht, die Florian Silbereisen kürzlich in der ARD intonierte.
Nach einer Strafanzeige gegen Showmaster Florian Silbereisen hat die Staatsanwaltschaft Fulda ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz eingeleitet. «Nach Eingang der Strafanzeige wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. «Falls eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Fulda besteht, wird zu prüfen sein, ob ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat, insbesondere eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz vorliegt.» Zuerst hatte die «Fuldaer Zeitung» über das Thema berichtet. Silbereisen wollte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht dazu äußern.
Die Anzeige hatte der Songautor und ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm wegen einer aus seiner Sicht unzulässigen Abänderung seines Liedtextes erstattet. Bei der Mitte Januar im MDR ausgestrahlten Abschiedsshow für Sänger Jürgen Drews mit dem Titel «Zum allerletzten Mal: Der große Schlagerabschied» habe Silbereisen seinen Song «1000 und 1 Nacht (Zoom!)» mit der Zeile gesungen: «Erinnerst du dich, wir haben zusammen gespielt» - statt «Erinnerst du dich, wir haben Indianer gespielt», wie es im Originaltext des Songs heißt.
Der MDR teilte der dpa auf Anfrage mit: «Die von Ihnen angesprochene vermeintliche Strafanzeige ist uns nicht bekannt. Daher werden wir uns dazu nicht äußern.»
Die Anzeige richtet sich gegen Silbereisen und enthält auch «die Bitte um Prüfung einer Mitschuld der ARD», wie Dehm und auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagten. Die Behörde prüfe nun auch die Zuständigkeit, möglich sei etwa, dass das Verfahren an den Austragungsort der Sendung weitergeleitet werde, so die Sprecherin.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Dehm geht davon aus, dass es politische Gründe hatte, dass das Wort Indianer gestrichen wurde. Wichtiger als die Begrifflichkeit sei, für die Menschen etwas zu tun, damit es ihnen besser gehe. In der Streichung des Begriffes sieht Dehm einen paternalistischen Versuch, die Sprache zu «verhunzen».
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