Hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell

In Bezug auf Zalando habe die EU-Kommission aber das hybride Geschäftsmodell ignoriert: Zalando verkaufe auch eigene Artikel, sagte Gentz. Der DSA gelte aber nicht für Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht hätten mitgezählt werden dürfen. Außerdem sähen die Kundinnen und Kunden auf der Website nur Inhalte, die von Zalando produziert oder geprüft würden. Daher gehöre Zalando nicht in die Kategorie der "sehr großen Online-Plattformen". Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Monaten gerechnet.

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