Die Marke "The North Face" sei eine bekannte Marke, so das OLG, erklärt auch Beck Aktuell die Entscheidung. Die Antragsgegnerin benutze diese Marke in rechtsverletzender Weise, da die Verkehrskreise das Zeichen "The Dog Face" gedanklich mit "The North Face" verknüpften. Nicht erforderlich sei, dass zwischen den Zeichen Verwechslungsgefahr bestehe. An dieser fehle es hier. Es liege aber Zeichenähnlichkeit vor.

Die Wortfolge "The Dog Face" lehne sich erkennbar an die Marke "The North Face" an. Da die Marke der Antragstellerin in erheblichem Maß bekannt sei und durch intensive Benutzung ein hohes Maß an Unterscheidungskraft besitze, verknüpfe der Verkehr trotz der unterschiedlichen Bedeutung von "Dog" und "North" das Zeichen der Antragsgegnerin mit der Marke der Antragstellerin, so das Gericht. (dpa/rom)

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Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.