Kabinett beschließt neues Steuergesetz:
Ermäßigte Mehrwehrtsteuer für E-Paper
Die Bundesregierung senkt die Mehrwertsteuer für digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher und erfüllt damit eine langjährige Forderung der Verlage. Ganz glücklich sind die mit dem Beschluss aber trotzdem nicht.
Bei E-Papern und E-Books gilt künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes. "Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln - unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen", sagte die auch für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).
Es komme nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. "Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar - ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden", so Grütters weiter.
Mit dem Beschluss räumt die Bundesregierung eine Hürde für den Verkauf von digitalen Ausgaben von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern aus dem Weg. Während für gedruckte Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, sind bisher für die digitalen Varianten die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine inzwischen gekippte EU-Regelung schrieb bisher einen Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen vor.
Verlegerverbände kritisieren Datenbank-Ausnahme
Die Verlegerverbände BDZV und VDZ sowie weitere Interessensvertretungen, darunter der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband, begrüßten grundsätzlich den Beschluss. "Es ist gut, dass viele digitale Publikationen bald begünstigt besteuert werden sollen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Kritisch sehen die Verlegerverbände aber die geplante Ausnahme für gebündelte Datenbank-Angebote. Betroffen davon sind Fach-Datenbanken oder elektronische Kioske. Diese seien "ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen", so die Verbände. Damit verweigere "die Bundesregierung unverzichtbaren, innovativen Verbreitungs- und Geschäftsmodellen digitaler Presse die dringend benötigte reduzierte Mehrwertsteuer".
Die Bundesregierung begründet den Ausschluss der Datenbank-Angebote mit dem EU-Recht, das hier keine Begünstigung zulasse. Dem widersprechen die Verlegerverbände. "Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg." (mit dpa)