Lennart Harendza, Geschäftsführer Seven.One Media: "Jetzt können wir unseren Werbetreibenden auch regionale Angebote für den großen Screen machen. Wir fokussieren uns dabei auf unsere innovativen Ausspielmöglichkeiten und setzen insbesondere auf Addressable TV. Mit Addressable TV können wir TV-Werbung im Umfeld unserer TV-Sender und im Live-Stream bei Joyn flexibel regionalisieren. Fernsehen steht für schnellen Reichweitenaufbau, hohe Aufmerksamkeit und hohe Werbewirkung, das funktioniert natürlich auch für Marken, die ausschließlich in bestimmten Regionen werben wollen."

Seven.One kündigte Ausbau ihrer Addressable-TV-Reichweite an

Die Modestraße Fussl wirbt basierend auf einem Regio-Targeting im Umkreis ihrer 49 Modegeschäfte im süddeutschen Raum. Die Kampagne läuft insgesamt bis Ende Mai auf allen Sendern der Seven.One Entertainment Group und im Joyn-Livestream. Ernst Mayr, Geschäftsführung Fussl Modestraße: "Endlich haben wir die freie Auswahl über alle Werbekanäle, auch im regionalen Raum. Wir können erstmals die Kraft von TV regional nutzen und damit in den direkten Wettbewerb zu den national werbenden Modeunternehmen treten."

Erst vor wenigen Wochen hatte die Seven.One Entertainment Group den deutlichen Ausbau ihrer Addressable-TV-Reichweite angekündigt. Seit diesem Monat bündelt die Gruppe sämtliche adressierbaren TV-Reichweiten - erstmals etwa auch Live-TV auf Joyn - unter dem Begriff 'Addressable TV' und schafft so mehr Möglichkeiten für die Werbekunden und eine größere Basis für regionale Kampagnen. Für noch mehr Reichweite sorgt außerdem ein umfassender Addressable-TV-Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom.

Adressierbarkeit von Werbekampagnen als wichtiger Wachstumsfaktor

Denn das Urteil bedeutete auch für die Sendergruppe nur Gutes: Vorstand Wolfgang Link teilte damals mit: "Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale." Er ermögliche, außerdem ab 2022 die Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig sei die richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen, teilte der Sender damals mit.

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Copyright: privat
Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.