
Nach Gerichtsurteil:
Jetzt doch: ProSieben zeigt Werbung für Fussl Modestraße
Seit Ende Dezember ist der Weg frei, regionale TV-Werbung auf bundesweiten Sendern auszuspielen. Damals hatte ein österreichisches Modeunternehmen geklagt. Mittlerweile ist man mit Seven.One Media versöhnt.

Foto: Fussl Modestraße
Regionale Werbung im bundesweiten TV: Seven.One Media geht aktuell mit einer ersten Bewegtbildkampagne für Fussl Modestraße on Air. Der Unterföhringer Vermarkter nutzt dabei das neue, breite Addressable TV-Portfolio, um die Werbespots auf allen Sendern der Seven.One Entertainment Group und auf Joyn gezielt nach Regionen auszusteuern. Am 23. Dezember 2021 hatte das Landgericht Stuttgart ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt und entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig ist. Damals hatte Fussl Modestraße gegen den Sender geklagt, weil er die Werbung nicht zeigte. Hintergrund waren damals die Regelungen im Medienstaatsvertrag der Bundesländer, in dem das regionale TV-Werbeverbot verankert ist.
Direkt nach dem Urteil: Kampagne mit Fussl Modestraße wird zeitnah umgesetzt
In diesem hatten die Bundesländer festgelegt, dass eine regionale Verbreitung von Werbung in einem bundesweit ausgerichteten TV-Programm grundsätzlich verboten ist. Es gibt eine Ausnahme: Erlaubt ist das, wenn das Recht in dem jeweiligen Bundesland dies zulässt. Auch eine Zulassung ist dann nötig. Hintergrund des Verbots war, dass die Bundesländer die Position von lokalen und regionalen Medien im Sinne der Meinungsvielfalt stärken wollen. Diese sollen von Einnahmen durch regionale Werbung profitieren können. Thomas Wagner, Geschäftsführer und Chief Sales Officer Seven.One Entertainment Group teilte direkt nach dem Urteil mit, mit Fussl Modestraße die erste Kampagne zeitnah umzusetzen. Nun ist es so weit.
Lennart Harendza, Geschäftsführer Seven.One Media: "Jetzt können wir unseren Werbetreibenden auch regionale Angebote für den großen Screen machen. Wir fokussieren uns dabei auf unsere innovativen Ausspielmöglichkeiten und setzen insbesondere auf Addressable TV. Mit Addressable TV können wir TV-Werbung im Umfeld unserer TV-Sender und im Live-Stream bei Joyn flexibel regionalisieren. Fernsehen steht für schnellen Reichweitenaufbau, hohe Aufmerksamkeit und hohe Werbewirkung, das funktioniert natürlich auch für Marken, die ausschließlich in bestimmten Regionen werben wollen."
Seven.One kündigte Ausbau ihrer Addressable-TV-Reichweite an
Die Modestraße Fussl wirbt basierend auf einem Regio-Targeting im Umkreis ihrer 49 Modegeschäfte im süddeutschen Raum. Die Kampagne läuft insgesamt bis Ende Mai auf allen Sendern der Seven.One Entertainment Group und im Joyn-Livestream. Ernst Mayr, Geschäftsführung Fussl Modestraße: "Endlich haben wir die freie Auswahl über alle Werbekanäle, auch im regionalen Raum. Wir können erstmals die Kraft von TV regional nutzen und damit in den direkten Wettbewerb zu den national werbenden Modeunternehmen treten."
Erst vor wenigen Wochen hatte die Seven.One Entertainment Group den deutlichen Ausbau ihrer Addressable-TV-Reichweite angekündigt. Seit diesem Monat bündelt die Gruppe sämtliche adressierbaren TV-Reichweiten - erstmals etwa auch Live-TV auf Joyn - unter dem Begriff 'Addressable TV' und schafft so mehr Möglichkeiten für die Werbekunden und eine größere Basis für regionale Kampagnen. Für noch mehr Reichweite sorgt außerdem ein umfassender Addressable-TV-Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom.
Adressierbarkeit von Werbekampagnen als wichtiger Wachstumsfaktor
Denn das Urteil bedeutete auch für die Sendergruppe nur Gutes: Vorstand Wolfgang Link teilte damals mit: "Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale." Er ermögliche, außerdem ab 2022 die Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig sei die richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen, teilte der Sender damals mit.
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