Finanzielle Beteiligung:
Schutzgesetz für Verlagsinhalte: Google erweitert sein Angebot
Seit Jahren streitet Google mit Verlagen weltweit, weil der Tech-Konzern mit den Inhalten der Medienhäuser Geld verdient. Nun macht Google den Verlagen über ein neues Web-Tool ein Angebot gemäß dem geänderten Leistungsschutzrecht.
Google will die Kooperationen mit deutschen Presseverlegern bei der Umsetzung des Schutzrechts für journalistische Inhalte mit einem neuen Angebot steigern. Der US-Internetkonzern teilte am Mittwoch mit, dass sich Pressehäuser über ein Web-Tool zum Vertragsmanagement für "Erweiterte Vorschauen von Nachrichten", die in der Suchmaschine angezeigt werden, entscheiden können.
Google erklärte in einem Blogeintrag, dass das Angebot auf einheitlichen Kriterien basiere, die den gesetzlichen Vorgaben entsprächen und das Urheberrecht berücksichtigten. Dazu gehöre, wie häufig eine Presseveröffentlichung angezeigt wird und wie viele Werbeeinnahmen auf Ergebnisseiten, die auch Vorschauen auf Pressetexte enthalten, erzielt werden. Das hiesige Angebot soll auch in anderen EU-Ländern verfügbar gemacht werden.
Laut einer EU-Richtlinie sollen Pressehäuser finanziell beteiligt werden
Im vergangenen Jahr passte Deutschland das alte Urheberrecht an das Internetzeitalter an. Zu der Reform, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser. Sie sollen finanziell daran beteiligt werden, wenn Drittplattformen wie etwa die Suchmaschine Google von den Pressehäusern hergestellte Inhalte anzeigen.
In Deutschland ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechts noch in den Anfängen, es gibt unterschiedliche Vorstellungen dazu. Google hatte etwa hierzulande begonnen, direkt mit Verlagen einzeln zu verhandeln. Inzwischen gibt es nach Konzernangaben Vereinbarungen mit 226 lokalen und nationalen Publikationen in Deutschland.
Corint Media fordert Lizenzgebühr
Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hingegen favorisiert einen anderen Weg: Sie will mit Google eine jährliche Lizenzgebühr in Millionenhöhe vereinbaren. Die Verwertungsgesellschaft würde diese dann an die Presseverlage, deren Interessen sie vertritt, ausschütten. Das Ganze geriet allerdings ins Stocken, die Parteien kommunizierten unterschiedliche Vorstellungen der Höhe einer solchen möglichen Gebühr. Branchenbeobachter schließen nicht aus, dass sich perspektivisch auch Gerichte mit der Frage der genauen Umsetzung des Leistungsschutzrechts befassen könnten. Das Bundeskartellamt hat Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts derzeit auch im Blick.
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