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Lesedauer 3 Min.

Illegaler Gesichtsscan? Zoff um Ryanair

Die Fluggesellschaft Ryanair fordert Kunden, die einen Flug auf einem Drittanbieter-Portal gebucht haben, auf, einen Gesichts-Scan durchzuführen. Datenschützer laufen Sturm und haben Beschwerde eingereicht. Der Autor dieser Zeilen war selbst betroffen.
© W&V

Datenschützer nehmen die Fluggesellschaft ins Visier – kritisiert wird der Verifizierungsprozess, den Ryanair für Passagiere zur Pflicht macht, die auf externen Seiten gebucht haben. 

Auch der Autor dieser Zeilen war in diesem Sommer betroffen und hatte sich über den aufwändigen Gesichts-Scan gewundert, der erforderlich wurde, um eine Buchung beim Portal Opodo auf der Website Ryanair erst offiziell zu machen. Hätte ich direkt bei Ryanair gebucht, wäre mir die Gesichtserkennung erspart geblieben. Doch Ryanairs Drohung, man müsse bei einer Nichtbeachtung noch früher zum Flughafen kommen und mit erheblichen Zusatzgebühren am Schalter oder gar der Weigerung, den Fluggast zu befördern, rechnen, veranlasste auch mich zum Scan…

Die Bürgerrechtsorganisation noyb weist nun darauf hin, dass man eine Beschwerde gegen Ryanair aufgrund dieser Scan-Praxis eingereicht habe. "Eine Verifizierung von Kontaktdaten mittels biometrischer Daten macht wenig Sinn. Meine E-Mail-Adresse ist nicht auf meinem Gesicht oder Pass abgedruckt. Ryanairs Verifizierungssystem sieht nach einem weiteren Versuch aus, das Leben von Reisenden und Konkurrenten komplizierter zu machen, um den eigenen Gewinn zu steigern", erklärt ein Sprecher von noyb.

Gemeint ist, dass Ryanair viele Zusatzangebote wie Hotels, Mietautos und Versicherungen beim Buchungsprozess auf seiner eigenen Website macht – die Extra-Einnahmen versprechen. Bucht ein Kunde über einen Drittanbieter, könnte Ryanair Umsatz entgehen. Daher liegt laut der Bürgerrechtsorganisation der Verdacht nahe, dass Ryanair Kunden auf seine Website zwingen will. Noyb kritisiert zudem, dass der Gesichts-Scan von einem eher unbekannten Drittanbieter namens GetID durchgeführt wurde, ein Portal, mit dem Kunden, die Flüge gebucht haben, gar keinen Vertrag abgeschlossen hätten. Das sei eine Datenkategorie, die laut Datenschutzvereinbarung "besonders geschützt" sei.

Die Fluggesellschaft widerspricht laut dem Portal Futurezone und sagt, man sei verpflichtet, die E-Mail der Kunden zu überprüfen, wenn ein Kunde nicht direkt bei Ryanair buche.

Das sind die Themen in TechTäglich am 28.7.2023:

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