Schwierige Markenführung
"Wer nicht laut sein darf, muss substanziell sein"
Medizinisches Cannabis ist aus Marketingsicht ein Sonderfall. Die Anbieter verkaufen ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit hohem Erklärungsbedarf, dürfen dafür aber keine klassische Publikumswerbung betreiben. Paragraph 10 des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber Ärzten, Apothekern und weiteren Fachkreisen.
Zugleich bleibt der rechtliche Rahmen ungewiss. Seit April 2024 unterliegt Medizinisches Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz, ist aber weiterhin verschreibungspflichtig und darf nur über Apotheken abgegeben werden. Die Bundesregierung will den Zugang nun wieder enger fassen. Ihr Gesetzentwurf sieht unter anderem einen persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung und ein Versandverbot für Cannabisblüten vor. Nach der ersten Lesung im Bundestag und einer Anhörung im Gesundheitsausschuss ist über die Novelle noch nicht abschließend entschieden.