Gastbeitrag
Junkfood-Werbung ist vom Grundgesetz geschützt
Der Ernährungsminister will Junkfood-Werbung verbieten, die sich an Kinder richtet. Solch ein Verbot wäre jedoch ein massiver Eingriff in die Meinungs- und Berufsfreiheit. Rechtsanwältin Barbara Klaus erklärt, warum das restriktive Vorhaben vor Gericht keinen Erfolg hätte.