6. Apr 2023
Lesedauer 8 Min.
Gastbeitrag
Junkfood-Werbung ist vom Grundgesetz geschützt
Der Ernährungsminister will Junkfood-Werbung verbieten, die sich an Kinder richtet. Solch ein Verbot wäre jedoch ein massiver Eingriff in die Meinungs- und Berufsfreiheit. Rechtsanwältin Barbara Klaus erklärt, warum das restriktive Vorhaben vor Gericht keinen Erfolg hätte.
In der Pressekonferenz Ende Februar 2023 richtete der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft emotionale Worte an die Öffentlichkeit, um das geplante Verbot von an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel, die zu viel Zucker, Fett oder Salz beinhalten, zu rechtfertigen. Damit soll ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Darin haben die Ampelpartner festgelegt, dass: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben“.